Ausbleibende Steuerbescheide sorgen bei Hundehaltern in Voerde für Unmut
Tierisches Missverständnis

Die Stadt Voerde hat mit dem Jahr 2020 im Bereich der Hundesteuer den jährlichen Versand von gleichlautenden Jahresbescheiden beendet. Das führte mitunter zu Missverständnissen. | Foto: RebeccasPictures/Pixabay
  • Die Stadt Voerde hat mit dem Jahr 2020 im Bereich der Hundesteuer den jährlichen Versand von gleichlautenden Jahresbescheiden beendet. Das führte mitunter zu Missverständnissen.
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Anfang März flatterte dem Voerder Ralf Hellwich ein Mahnbescheid ins Haus. Er wäre der Stadt die Hundesteuer für seine 14 Jahre alte Jack-Russell-Terrier-Dame "Vicky" schuldig. Wie aber kann das sein, wenn er nicht einmal einen Steuerbescheid bekommen hat?

Der wird ihm normalerweise immer im Januar zugeschickt. "Natürlich zahle ich dann auch sofort", sagt der Voerder. "Das sind 22 Euro im Quartal, die innerhalb einer Woche an die Stadtkasse überwiesen werden müssen." Diesmal aber blieb der Briefkasten leer. Bis ihm Anfang März die Mahnung zugeschickt wurde. "Die Rechnung habe ich beglichen - unter Vorbehalt."

Rücksprachen mit anderen Hundebesitzern ergaben, dass auch sie keinen Steuerbescheid bekommen hätten. "Es waren sogar welche dabei, die Mahngebühren zahlen mussten, obwohl der Betrag automatisch abgebucht wird", sagt Hellwich.

Kämmerer Hülser: Verzicht auf den Versand gleichlautender Jahresbescheide

Auf Nachfrage des Niederrhein Anzeigers erklärt Kämmerer Jürgen Hülser die Sachlage wie folgt: "Die Stadt Voerde hat mit dem Jahr 2020 im Bereich der Hundesteuer den jährlichen Versand von gleichlautenden Jahresbescheiden beendet. Die ergangenen Steuerbescheide bleiben immer bis auf Widerruf (zum Beispiel nach Abmeldung des Hundes) gültig, ebenso auch die Zahlungsverpflichtungen." Grund für die Umstellungen seien Einsparungen von mehreren tausend Euro pro Jahr.

"Die Hundehalter wurden und werden in den im vergangenen Jahr versandten Bescheiden sowie bei allen Neuanmeldungen durch einen im Bescheid fett gedruckten Hinweis darüber informiert, dass der Steuerbescheid bis zum Ergehen eines neuen Bescheides seine Gültigkeit behält, zudem sind auch in den Bescheiden aus 2020 ausdrücklich noch die Fälligkeitstermine auch im Jahr 2021 vermerkt."

Meistens hätte die Umstellung ohne Probleme geklappt

In den meisten Fällen, so der Kämmerer weiter, habe die Umstellung auch ohne Probleme geklappt. "In einigen Fällen haben sich verärgerte Bürgerinnen und Bürger gemeldet, denen dieser Sachverhalt nicht bewusst war und die dementsprechend mit Unverständnis auf die nach der ausbleibenden Zahlung versendeten Mahnungen reagiert haben. Die von Ihnen geschilderten Fälle, bei denen trotz erteiltem Lastschriftmandat sofort eine Mahngebühr eingezogen worden sei, sind leider von mir nicht nachzuvollziehen."

Der bei einigen Betroffenen entstandene Ärger sei individuell nachvollziehbar und wird bedauert.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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