Wenig Bürgerinteresse

Sie waren die Hauptakteure der Bürgerinformation zum Bebauungsplan Bahnhofstr./Ringstr. Frau Bieber (Planungsbüro WoltersPartner Architekten und Stadtplaner GmbH); Alexander Behringer (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Voerde); Wilfried Limke (Erster Beigeordneter der Stadt Voerde); Christina Bellendorf (Mitarbeiterin des Fachdienstes Stadtentwicklung, Umwelt-/Klimaschutz der Stadt Voerde)
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  • Sie waren die Hauptakteure der Bürgerinformation zum Bebauungsplan Bahnhofstr./Ringstr. Frau Bieber (Planungsbüro WoltersPartner Architekten und Stadtplaner GmbH); Alexander Behringer (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Voerde); Wilfried Limke (Erster Beigeordneter der Stadt Voerde); Christina Bellendorf (Mitarbeiterin des Fachdienstes Stadtentwicklung, Umwelt-/Klimaschutz der Stadt Voerde)
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Der Bebauungsplan Nr. 135 Bahnhofstraße / Ringstraße scheint die Voerder Bürger nicht sonderlich groß zu interessieren. Nur eine Handvoll Interessierter waren in den großen Sitzungssaal des Voerder Rathaus gekommen, um der „frühzeitigen Bürgerinformation zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beizuwohnen. Den Bürgern sollte Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu stellen und sich zu den Planungen zu äußern.

Nichts desto trotz, hält die Verwaltung mit dem Ersten Beigeordneten Wilfried Limke an der Spitze, an weiterer Information und Austausch mit den Bürgern fest. „Nichts ist demokratischer wie die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes oder die Änderung eines solchen. Darauf dürfen wir zu Recht stolz sein in unserem Land.“ meinte denn auch Limke. Allerdings musste sich die Verwaltung von den wenigen Bürgern anhören, dass die Benachrichtigung relativ spät erst erschienen sei. „Wir stehen aber erst am Anfang des Planes. Weitere Anhörungen werden folgen.“ beruhigte Ulrich Neßbach (Ratsherr und Vorsitzender des Planungs- und Umweltausschusses) die Anwesenden.
Die wesentliche Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist die planungsrechtliche Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Voerder Einzelhandelskonzeptes. Die Nahversorgung für den Bereich östlich der Bahnlinie im Stadtteil Voerde soll in einem angemessenen und für die Entwicklung der Innenstadt verträglichen Maße bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Gute Ideen

„Hier tut’s noch nicht so gut, wie andernorts.“ erklärte Limke. „Die Verwaltung hat jedoch durchaus gute Ideen. Wir sind aber nicht immer Herr des Geschehens, weil die Stadt nicht immer Eigentümer der benötigten Flächen ist.“ führte Limke weiter aus. Ein Beispiel ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche eines Supermarktes. Hier musste die Stadt Voerde, die diese Vergrößerung nicht wollte, einem Gerichtsbeschluss Folg leisten und die Vergrößerung dulden. Für die im Plangebiet liegenden Flächen besteht Bestandsschutz. Die Firmen, die dort bereits angesiedelt sind, werden von den zukünftigen Änderungen nicht betroffen sein.
Alsdann stellte Frau Bieber (Planungsbüro WoltersPartner Architekten und Stadtplaner GmbH) an Hand einer PowerPoint-Präsentation die wesentlichen Änderungen vor. Es wird festgeschrieben, dass Einzelhandel-Lebensmitteldiscounter bis zu einer maximalen Größe von 800 qm² entstehen dürfen. Dabei gilt zusätzlich noch, dass sie ein nahversorgungsrelevantes Hauptsortiment anbieten müssen. Vergnügungsstätten sind unzulässig. Für Mensch, Tier, Pflanzen und Landschaft sind durch die Änderung der Nutzung keine Verschlechterungen zu erwarten. Es wird lediglich der bisher schon geltende Zustand reglementiert. Dies gilt in Bezug auf Klima und Luft, elektromagnetische Felder, sowie Lärm durch Maschinen, Verkehr oder Mensch. Derzeit werden entsprechende Lärm- und Verkehrsgutachten erstellt. Weiterhin sind Anregungen und Hinweise von Bürgern auch jetzt noch möglich. Voraussichtlich im Herbst 2018 werden die Planer ihre Überlegungen offenlegen und zu einem weiteren Bürgerdialog einladen.

Autor:

Heinz Haas aus Mülheim an der Ruhr

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