Anmeldung für Osterfeuer in Waltrop ab 17. Februar möglich
Diese Jahr strengere Kontrollen

Ab 17. Februar können in Waltrop Osterfeuer angemeldet werden. Private Feuer sind nicht erlaubt. | Foto: Alexandra Gaebler
  • Ab 17. Februar können in Waltrop Osterfeuer angemeldet werden. Private Feuer sind nicht erlaubt.
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Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop weist auf die Anmeldung für die Brauchtumsfeuer an den diesjährigen Ostertagen (11. bis 13. April) hin.  Das Anmeldeverfahren funktioniert genauso wie in den letzten Jahren. Die Osterfeuer können Interessierte ab Montag, 17. Februar, anmelden.
Die Vordrucke für eine Genehmigung können bereits im Internet unter den Suchbegriffen „Brauchtumsfeuer“ oder „Osterfeuer“ herunter geladen werden oder sind direkt im Rathaus beim Ordnungsamt oder im Bürgerbüro zu bekommen. Da nur maximal 50 Osterfeuer genehmigt werden dürfen, sollen Vereine, Kirchengemeinden und sogenannte gewachsene Nachbarschaften ihre Anträge möglichst zeitig ab dem 17. Februar bei der Stadt Waltrop einreichen. Formgerechte Anmeldungen sind auch per Fax möglich. Es gilt grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge der schriftlichen Anträge.

Brauchtumsfeuer nur im Außenbereich der Stadt Waltrop

Das Ordnungsamt weist wiederum darauf hin, dass die Brauchtumsfeuer nur im Außenbereich der Stadt Waltrop möglich sind. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz und trockener Strauchschnitt. Alle genehmigten Osterfeuer sind öffentlich, das heißt, dass interessierten  Bürgern daher der Zutritt zu den Grundstücken zu erlauben ist, auf denen ein Osterfeuer abgebrannt wird.

Keine Genehmigung für private Feuer

Rein private Feuer werden nicht genehmigt. Es ist ebenfalls nicht erlaubt ein Brauchtumsfeuer zu beantragen, um lediglich den vorhandenen Grünschnitt aus seinem Garten zu beseitigen. Für die Bearbeitung der Osterfeueranträge wird seitens der Stadt Waltrop eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro für ein genehmigtes Feuer erhoben.

Strengere Kontrollen

Das Ordnungsamt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die für die Brauchtumsfeuer verantwortlichen Personen dafür sorgen müssen, das die Feuer nach Beendigung der Veranstaltung auch vollständig abgelöscht werden. In den letzten Jahren stellte das Ordnungsamt leider in Waltrop fest, dass einige Feuer selbst nach den Ostertagen noch brannten beziehungsweise noch Rauch von diesen Feuerstellen ausging und somit die Luft belastete. Das Ordnung will jetzt strengere Kontrollen durchführen.
Ansprechpartner bezüglich der Feuer ist Norbert Althusmann, Rathaus, Zimmer 1.0.07 (im EG), Tel. 930 359.

Autor:

Lokalkompass Ostvest aus Datteln

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