Der Umwelt zuliebe: Es gilt Salzstreuverbot

Nicht nur Weihnachtsdeko findet sich momentan in den Regalen der
Supermärkte, sondern auch säckeweise Streusalz. Viele Bürger greifen
zu, um es griffbereit zu haben, wenn der nächste Wintereinbruch mit
Schnee und Eis kommt. Ein Fehlkauf. Denn auf Bochums Gehwegen gilt
grundsätzlich ein Salzstreuverbot – der Umwelt zuliebe. Darauf weist
das Umwelt- und Grünflächenamt hin.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Regel: Wenn bei außergewöhnlichen
Wetterverhältnissen wie Eisregen mit Granulat oder Sand die Bürgersteige
nicht verkehrssicher zu machen sind, darf Salz gestreut werden. Dies
gilt auch für gefährliche Gehwege, etwa auf Brückenaufgängen bzw.
-abgängen, auf Treppen, in Passagen oder auf steilem Gefälle.
Grundstückseigentümer, die für den Winterdienst Firmen beauftragen,
sollten das Salzstreuverbot in ihren Vertrag aufnehmen. Bei einer
Missachtung drohen nämlich Bußgelder, da die Eigentümer dafür
verantwortlich bleiben, dass das Salzstreuverbot eingehalten wird.

Leider war beim ersten Schneefall in diesem Jahr auf vielen Gehwegen
festzustellen, dass Bürger unnötig Salz verwendet haben. Dies ist
umweltschädlich. Salz schadet nicht nur den Grünflächen und Bäumen,
sondern auch den empfindlichen Pfoten der Vierbeiner und manchmal auch
den Schuhen der “Zweibeiner”. Ein weitaus gravierenderes Problem
aber ist die Belastung von Gewässern und Grundwasser durch das
Streusalz. Damit wieder genießbares Trinkwasser zur Verfügung steht, ist
eine Reinigung in den Klärwerken nur mit erheblichem Aufwand möglich.

Umweltfreundliche Streumittel sind Sand, Splitt, Lava oder Granulat.
Besonders zu empfehlen sind Produkte mit dem Umweltengel. Sie enthalten
keine organischen Bestandteile wie Harnstoff, keine löslichen
Schwermetall-Verbindungen, sind salzfrei, nicht auftauend, sondern
abstumpfend. Sie sind bei Baustoffhändlern, Gartenbaubetrieben oder gut
sortierten Supermärkten erhältlich. Darüber hinaus bietet der
Umweltservice Bochum Granulat kostenlos während der Öffnungszeiten auf
den Wertstoffhöfen sowie auf dem Betriebshof an der Hanielstraße an.
Bürger können dieses im eigenen Gefäß in haushaltsüblichen Mengen
mitnehmen.

Zum Winterdienst gehört auch, das Streugut wieder zu räumen. Ansonsten
könnte Rutschgefahr bestehen. Granulat kann immer wieder verwendet
werden. Nach einer Frostperiode kann man es zusammenkehren und im Keller
lagern. Das schont die Umwelt und spart Zeit und Geld.

Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es bei Anja Sengupta und
Birgit Bilgard vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unter den
Telefonnummern 02 34 / 910 - 14 33 oder 910 - 14 11 sowie im Internet
unter www.bochum.de/umweltamt und www.usb-bochum.de. Die
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum ist im
Internet unter www.bochum.de/ortsrecht abrufbar.

Autor:

Peter Mohr aus Wattenscheid

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