Spruchkammer verhandelte 26:2-Spiel

Die Jugendspruchkammer des Fußballkreises Bochum beschäftigte sich am Donnerstag mit einem 26:2-Ergebnis aus einem A-Jugendspiel.

Der TuS Hattingen hatte Einspruch gegen die Wertung eines Spiels mit Beteiligung des VfB Günnigfeld eingelegt. Hintergrund der Verhandlung: Die Ruhrstädter hatten sich im Kampf um den Aufstieg ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit dem VfB Günnigfeld geliefert und waren nur durch das Torverhältnis voneinander getrennt.
Nach dem Günnigfelder „Schützenfest„ gegen Altenbochum witterte der TuS Hattingen eine „Schiebung„ und legte Protest ein.
Tatsache war aber auch, dass der Gast aus Altenbochum zum Spiel an der Kirchstraße schon nicht komplett erschienen war, ein Spieler einen Platzverweis erhielt und ein weiterer Altenbochumer Akteur wegen einer Verletzung frühzeitig ausgeschieden war.
Für Donnerstag war dann im Vereinsheim des TuS Hordel die Verhandlung anberaumt worden, und das Urteil erging rasch. Der Einspruch musste abgelehnt werden, weil die Hattinger vergessen hatten, die Einspruchsgebühr zu bezahlen.
Ob damit alle im Vorfeld erhobenen Anschuldigungen vom Tisch sind und die heile Fußballwelt wieder hergestellt ist, darf bezweifelt werden.

Autor:

Peter Mohr aus Wattenscheid

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