Segen oder Fluch?
Beim Elektrotretroller gehen die Ansichten auseinander

Segen oder Fluch? Der Elektrotretroller
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Klein, wendig, flink und klappbar. Seit einigen Jahren ist der E Scooter in Form des Elektro Tretrollers aus dem Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. „Ein tolles Transportmittel, um relativ kurze Strecken klimafreundlich zurückzulegen“, sagen die einen, während die anderen den flinken Roller für ein gefährliches Instrument halten.

Auch im Kreis Wesel bewegen sich immer mehr Passanten mit den kleinrädrigen Fahrzeugen durch die Städte und Gemeinden. So teilen sich auch hier die Ansichten über Vor- und Nachteile. „Ich würde empfehlen, E-Scooter fahren nur mit Organspenden Ausweis zulassen. Dann hätten auch andere was davon“, schreibt ein User auf Facebook. Eine andere Userin äußert ihre Bedenken, „Ich finde E-Scooter überflüssig. Es gibt Fahrräder, schon allein dafür ist leider kaum Platz in den Städten und es gibt genug (Fast-) Unfälle“.

Kreuz und quer

Einige berichten von Begebenheiten, bei denen sie in der Weseler oder Dinslakener Fußgängerzone fast umgefahren worden seien. Claudia Creon-Köller erzählt von ihren Erfahrungen, dass die Roller oft nicht wie Fahr- sondern wie Spielzeuge genutzt würden.
„Kreuz und quer und hin und her durch Fußgängerzonen, über Gehwege und über andere öffentliche Plätze! Dabei können die E-Roller bis zu 20 km/h schnell werden. Sie sollten verkehrsrechtlich wie Mofas behandelt werden.“
Wenn sich auch einigen Menschen der Sinn der Gefährte nicht erschließt, so gibt es dennoch viele, welche die Vorteile zu schätzen wissen. Einer von ihnen ist Martin Spaltmann, selbständiger Landwirt aus Wesel-Obrighoven. Er ist aufgrund einer Oberschenkelamputation gehbehindert und legt deshalb die meisten kürzeren Wege mit dem Elektrotretroller zurück. „Wer die Parkplatzsituation in Wesel kennt, weiß, wie schwierig es ist, einen freien Platz zu finden. So parke ich am Rande der Innenstadt, packe meinen Roller aus dem Kofferraum, klappe ihn auseinander und erledige die Wege damit“. Das mache ihn unabhängig. Sein Roller ist vorne und hinten mit Licht ausgestattet und selbstverständlich versichert, denn das ist eine der Voraussetzungen für den Betrieb des Fahrzeugs. Auch wenn die Familie in den Urlaub fährt, sind die Elektrotretroller dabei. „Zuerst haben wir welche gemietet, später dann selber gekauft“, erklärt er. Den Preis, etwas über 700 Euro pro Roller, habe er gerne gezahlt, denn dadurch habe er ein Stück Lebensqualität gewonnen. 40 km ohne nachzuladen seien immer drin.

Es liegt an den Benutzern, nicht an den Rollern

So bekommt der Roller nicht nur negative Bemerkungen und Christoph Czempiel bringt es auf den Punkt, „Dass einige nicht ordentlich damit fahren, liegt ja, wie bei so vielen anderen Dingen, nicht am Gerät, sondern am Fahrer oder Benutzer“. Hierbei erhält er von vielen Zustimmung, denn das sei nun mal bei allen Verkehrsmitteln so, ob es sich dabei um den Roller, ein Pedelec oder ein Auto handele, alles sei mit Gefahren verbunden und bedinge gegenseitige Rücksichtnahme.
2021 gab es im Kreis Wesel 22 Unfälle, an denen Elektro Tretroller beteiligt waren. Dabei wurden fünf Fahrer schwer und 15 leicht verletzt. Auch ein Fußgänger war unter den Verletzten.  „Die Hauptursachen für Unfälle mit den E Scootern liegen in der Verletzung der Vorfahrtregel, nicht angepasster Geschwindigkeit, Missachtung des Rechtsfahrgebotes sowie in Abbiegefehlern, bei denen man schnell mal eben vor dem anderen um die Ecke will“, so Andrea Margraf von der Kreispolizei Wesel.
Gleichzeitig appelliert sie an die Nutzer der Tretroller, reflektierende Kleidung zu tragen. „Die Lichter der Roller sind ziemlich klein und deshalb nicht immer gut sichtbar“, begründet sie ihren Appell. Wer dazu noch dunkle Kleidung trage, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Regeln und Tipps in fünf Sprachen

Viele Regeln scheinen auch nicht allen klar zu sein. So ist das Fahren auf Fußwegen und in Fußgängerzonen nicht zulässig, sondern lediglich auf Radwegen, Fahrradstreifen und -straßen erlaubt. Nur beim Fehlen von Radwegen darf auf die Straße ausgewichen werden.
Das Mindestalter zum Führen der Elektroroller beträgt 14 Jahre. Alle Roller unterliegen der Versicherungspflicht und das Fahren unter Alkoholeinfluss unterliegt den gleichen Strafen wie beim Autofahren. Zudem dürfen im öffentlichen Raum nur Roller mit Straßenzulassung/ Betriebserlaubnis verwendet werden.
Um Unklarheiten auch bei ausländischen Besuchern auszuräumen, hat die Landesverkehrswacht NRW die wichtigsten Regeln und Tipps in einem Videoclip auf Youtube zusammengefasst und in fünf Sprachen übersetzen lassen. Abrufbar sind diese Clips hier.
Zudem empfehlen Verkehrswacht und Polizei das Tragen eines Helms. Wenn dieser auch nicht vorgeschrieben ist, so kann er doch vor schweren Kopfverletzungen schützen.
„Wenn sich alle an die Regeln halten und gegenseitige Rücksicht üben“, ist sich ein Nutzer sicher, „werden auch die meisten von den Vorteilen der Roller überzeugt sein“.

Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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