Damit die Saufgelage dieses Mal nicht ganz so schlimm geraten ....
Karneval und Jugendschutz: Stadtwacht Wesel führt zusammen mit Polizei Kontrollen durch

Die Stadtwächter sollen darauf achten, dass die jugendlichen Zugbeobachter nicht zu tief ins Behältnis schauen!  | Foto: Archiv
  • Die Stadtwächter sollen darauf achten, dass die jugendlichen Zugbeobachter nicht zu tief ins Behältnis schauen!
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Auch in diesem Jahr wird die Stadtwacht Wesel wieder in Zusammenarbeit mit der Polizei intensive Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen, schwerpunktmäßig am Rosenmontag durchführen. Insbesondere der Alkoholmissbrauch Jugendlicher soll dadurch verhindert werden.

Die Stadt Wesel teilt mit: Die Stadtwacht hat daher bereits in den letzten Tagen Info-Materialien zum Thema Karneval und Jugendschutz an die Betreiber der Getränkemärkte, Trinkhallen, Tankstellen und Gaststätten insbesondere im Innenstadtbereich verteilt.
Alle Eltern aber auch die Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken sind dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Neben der Abgabe von Alkohol ist es auch verboten, den Verzehr zu gestatten oder zu fördern. Harte Alkoholika dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden. Hierzu zählen neben Schnaps, Likör, Rum oder Whisky auch „Alco-Pops“ und andere branntweinhaltige Getränke.

Lediglich die sogenannten weichen Alkoholika, wie z.B. Bier, Wein und Sekt, dürfen an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für alle Kinder und Jugendliche ein absolutes Rauchverbot gilt. Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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