Corona-Impfung
Kreis Wesel bietet 2. Auffrischungsimpfung an

Der Kreis Wesel bietet für bestimmte Personengruppen die 2. Auffrischungsimpfung an | Foto: Pixabay
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Gemäß Erlass des Landes NRW vom 16. Februar 2022 bietet der Kreis Wesel an den kreiseigenen Impfstellen die zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen an.

Kreis Wesel. Grundsätzlich können laut Erlass zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Gruppen eine zweite Auffrischung erhalten:
1. Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren und
4. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft beziehungsweise zu Patientinnen und Patienten.

Menschen aus der zweiten Gruppe sollen ihre Impfung im Rahmen von aufsuchenden Impfungen erhalten, die die entsprechenden Einrichtungen laut Erlass eigenständig organisieren. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCi) des Kreises Wesel unterstützt hier bei Bedarf.

Die Personen der anderen Gruppen können die Impfangebote des Kreises für eine zweite Auffrischungsimpfung nutzen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Eltern von Kindern mit Immundefizienz ab einem Alter von fünf Jahren sind angehalten, vorrangig die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ihrer Kinder für eine Impfung aufzusuchen.

Eine zweite Auffrischungsimpfung ist laut Erlass frühestens drei Monate nach dem ersten Booster möglich. Die letztgenannte Gruppe (Tätige in medizinischen und Pflegeeinrichtungen) erhält eine zweite Auffrischung frühestens nach sechs Monaten und nur mit gültiger Arbeitgeberbescheinigung. Ein entsprechendes Formular gibt es unter https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/arbeitgeberbescheinigung_zur_bestaetigung_der_impfpflicht.pdf/$file/arbeitgeberbescheinigung_zur_bestaetigung_der_impfpflicht.pdf?OpenElement.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, den Impfausweis und die benötigten Unterlagen (bei allen Auffrischungsimpfungen zwei mal Einwilligungserklärung Auffrischungsimpfung; bei Kindern zusätzlich die Einwilligungserklärung für Impfungen von Kindern ab fünf Jahren) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/.

Alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, müssen außerdem einen Lichtbildausweis beziehungsweise ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Eine Übersicht über die Angebote des Kreises gibt es unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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