Katastrophale Haltungsumstände
Kreisveterinäramt Wesel nimmt 29 Hunde in Obhut

Dank der sofortigen Hilfestellung des Tierheimes Wesel konnten alle Hunde, auch die Pflegehunde, umgehend in das Tierheim Wesel verbracht werden. | Foto: Kreis Wesel
  • Dank der sofortigen Hilfestellung des Tierheimes Wesel konnten alle Hunde, auch die Pflegehunde, umgehend in das Tierheim Wesel verbracht werden.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Am Freitagmittag, 4. März, erhielt das Kreisveterinäramt Wesel den Bericht über einen Polizeieinsatz in Wesel. Danach hielt eine Frau, die selbst die Polizei gerufen hatte, in einem Wohnhaus mutmaßlich mehrere Hunde. Aufgrund der verschlossenen Türen konnten sich die Beamten keinen Eindruck von der Zahl und vom Zustand der Tiere machen. Da der Eindruck bestand, die Frau könnte überfordert sein, wurde das zuständige Kreisveterinäramt informiert.

Das Kreisveterinäramt Wesel hat das Haus noch am Freitagnachmittag aufgesucht und vollständig besichtigt. In verschiedenen Räumen wurden insgesamt 29 Hunde vorgefunden, davon neun Pflegehunde von einer Frau aus dem Kreis Viersen, die sich während der Kontrolle ebenfalls dort aufhielt. Es handelte sich um Malteser und Nackthunde. Die Hundehaltung im Haus musste aufgrund der vorgefundenen Haltungsumstände sofort unterbunden werden. Zudem erschienen nahezu alle Tiere bei der Erstkontrolle ungepflegt. Einige Hunde waren dringend behandlungsbedürftig.

Für einen Hund kam die Rettung zu spät

Dank der sofortigen Hilfestellung des Tierheimes Wesel konnten alle Hunde, auch die Pflegehunde, umgehend in das Tierheim Wesel verbracht werden, wo noch am Freitag eine gründliche und für das weitere Verfahren dokumentierte tierärztliche Kontrolle durch eine Tierärztin des Kreises und die Tierheimtierärztin erfolgte. Die erforderlichen pflegerischen und gesundheitlichen Maßnahmen wurden sofort eingeleitet. Im Vordergrund standen dringende Fell- und Krallenpflege sowie in vielen Fällen eine gründliche Zahnsanierung. Ein Hund musste aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes eingeschläfert werden.

Haltungsverbot wird geprüft

Ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot gegen die Halterin wird geprüft. Hiervon hängt auch der weitere Verbleib der Hunde im Tierheim ab. Die Möglichkeit der Rückkehr von Hunden zur Tierhalterin wird seitens des Kreises aber ausgeschlossen.

Nach Abschluss der Gutachten durch den Kreis Wesel wird die Staatsanwaltschaft informiert. Hinsichtlich der Hunde aus Viersen wurde das Veterinäramt des Kreises Viersen informiert. Dort wird geprüft, ob die Pflegehunde zurückgebracht werden können oder ob dort ebenfalls Maßnahmen erforderlich sind.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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