Impfzentrum Wesel nimmt Anfang Februar seinen Betrieb auf / Über 80-Jährige werden zuerst geimpft
Gesundheitlich beeinträchtigte Menschen bekommen beim Hausarzt einen "Taxischein"!

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Das Jahr 2020 stand ganz im Zeichen von SARS-CoV 2-  und auch jetzt bestimmt das Virus unser Leben erheblich. Die Zahl der Neuinfektionen steigt und immer mehr Patienten sterben im Zusammenhang mit der Corona Infektion. Geschäfte, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe sind geschlossen, Bewohner von Pflegeheimen dürfen oft gar nicht oder nur eingeschränkt besucht werden und in vielen Regionen arbeitet das Personal auf den Intensivstationen an der Grenze seiner Belastbarkeit.

So bleibt auch der Kreis Wesel von der Pandemie nicht verschont. Hier sind bis jetzt mehr als 105 Menschen in unserer Region an oder mit dem Virus verstorben. Bei einer Siebentage-Inzidenz von mehr als 100 und rund 1100 aktuell Infizierten sehen sich auch das Gesundheitsamt des Kreises sowie die Mitarbeiterinnen der Pressestelle außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt.
Allerdings gibt es einen Hoffnungsschimmer, der aus der Verfügbarkeit der frisch entwickelten Impfstoffe resultiert.


Priorisierung der Impfreihenfolge

Die Impfungen erfolgen nach einer Prioritätenliste. So werden zuerst die Bewohner und das Personal von Pflegeheimen geimpft, denn Senioren gehören zu der am meisten gefährdeten Gruppe. Hier findet die Immunisierung vor Ort in den Heimen statt. Für den Rest der impfwilligen Bevölkerung wurden in Nordrheinwestfalen insgesamt 53 Impfzentren errichtet, so auch in der ehemaligen Niederrhein Halle der Kreisstadt Wesel, welche zu diesem Zweck bedarfsgerecht umgebaut und mit 18 Impfkabinen versehen wurde, die bereits seit dem 15. Dezember einsatzbereit sind.
Auch hier wird eine Priorisierung nach Risikogruppen vorgenommen. So sind auch in Wesel zuerst die zu Hause lebenden über 80-Jährigen an der Reihe. Sie können ab dem 25. Januar einen Impftermin vereinbaren. Dies geschieht über die „Kassenärztliche Vereinigung“ unter der Telefonnummer 0800 116 117-01 oder die Website www.116117.de. Auch Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko zählen zu den ersten, die geimpft werden können.

Hausarzt kann Taxischein ausstellen

„Wem es aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht möglich ist, selbständig zum Impfzentrum zu kommen“, so Eva Richard vom Presseteam des Kreises Wesel, „der kann sich von seinem Hausarzt einen Taxischein ausstellen lassen. In diesem Falle übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten“.
Vor Ort übernimmt geschultes Personal Registrierung, Aufklärung über eventuelle Risiken einer Impfung und die Impfung selbst, bevor die Impflinge im Betreuungsbereich des Parkettsaals eine weitere halbe Stunde beaufsichtigt werden.

Alle Impfanwärter werden rechtzeitig durch ein Schreiben über die genauen Abläufe informiert.
„Die Impflinge müssen generell ihren Personalausweis bei der Registrierung vor Ort vorlegen“, erklärt die Pressesprecherin. Voraussetzung fürs Impfen ist es, dass keine Symptome, wie erhöhte Temperatur oder andere typische Merkmale vorhanden sind.

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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