Bestätigter Fall von Wildvogelgeflügelpest im Kreis Wesel nachgewiesen
Keine Aufstallungsanordnung, aber die Bitte an alle Halter, ihre Tiere wirksam zu schützen

Graugans | Foto: Norbert Wiegelmann

Bei der Untersuchung einer am 08.12.2020 in Sonsbeck aufgefundenen Graugans wurde durch das Friedrich- Loeffler Institut (FLI) hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Der Befund wurde dem Kreis am Freitag übermittelt. Damit ist bei der Gans Wildvogelgeflügelpest festgestellt.

Das Veterinäramt des Kreises Wesel, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben noch am 18. Dezember entschieden, vorerst von einer allgemeinen Aufstallungsanordnung und der Einrichtung eines Sperrbezirks abzusehen.

Dennoch ruft der Kreis Wesel alle Geflügelhalter/innen (Klein- und Hobbybetriebe inbegriffen) erneut auf, die Biosicherheit ihrer Geflügelhaltungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Geflügelbestand vor einer Infektion zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören soweit wie möglich die Aufstallung des Geflügels, die Vermeidung des Zugangs zu Futter-, Tränke- oder Badestellen für Wildvögel und die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Gegenständen, die in der Haltung verwendet werden. Außerdem sollten Geflügelhalter/innen ihre Ställe vor unbefugtem Zutritt schützen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.
Außerdem schützen Desinfektionsmittel für Schuhwerk an Ein- und Ausgängen, getrenntes Schuhwerk für den Stall, eine strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie gründliches Händewaschen vor der Verschleppung des Virus durch Menschen.

Sowohl der Ausbruch der Seuche als auch der Verdacht auf Geflügelpest muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Unter (www.fli.de) informiert das Friedrich- Loeffler- Institut über die Krankheit, aktuelle Lage und stellt Merkblätter mit ausführlichen Hinweisen zur Biosicherheit zur Verfügung.
Totfunde von Wildvögeln der Ordnungen Hühnervögel (z.B. Fasan), Gänsevögel (z.B. Gänse, Enten, Schwäne), Greifvögel, Eulen, Schreitvögel (z.B. Reiher), Regenpfeiferartige (z.B. Kiebitz) und Lappentaucherartige (z.B. Haubentaucher) sollten telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Soweit möglich, werden diese Vögel untersucht, um eine Ausbreitung des Virus in der lokalen Wildvogelpopulation und damit die lokale Gefährdung der Geflügelbestände beurteilen zu können. Tel. 0281/ 207 7007; VET.LM@kreis-wesel.de.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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