Antrag der CDU Fraktion - Resolution des Rates zu Inklusion an Weseler Schulen

Resolution zur Umsetzung der Inklusion

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wesel beantragt zur nächsten Ratssit-zung am 08.04.2014 folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Resolution an den Landtag NRW zur Nachbesserung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusion im Schulbereich)

Der Rat beschließt:

Der Landtag NRW wird dringend aufgefordert, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, durch das die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention im Schulbereich geregelt werden sollte, so nachzubessern, dass die qualitativen und finanziellen Bedingungen erfüllt werden, um die Inklusion für Kinder mit und ohne Förderbedarfen zum Erfolg zu führen.
Hierfür müssen klare inhaltliche Gelingensbedingungen, wie Vorgaben zur individuellen Förderung, allgemeinen Unterstützungsangeboten und Integrationshelfern sowie der räumlichen und personellen Ausstattung im Gesetz geregelt werden.
Weiterhin muss das Land NRW die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen benennen, im Schuletat zur Verfügung stellen und im Rahmen der Konnexität die auf die Kommunen entfallenden Kosten übernehmen.

Begründung:

Die CDU-Fraktion unterstützt die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf, soweit eine gemeinsame Beschulung dem Kindeswohl entspricht und die Eltern diesen Weg wählen. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW zwar formelle Möglichkeiten eröffnet, dass Kinder mit Förderbedarf grundsätzlich an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet werden können. Das beschlossene Gesetz enthält aber keine Regelungen darüber, wie die inklusive Beschulung an den Schulen so umgesetzt werden kann, dass diese Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, mit Lernbehinderungen oder emotionalen und sozialen Förderbedarf genauso gut unterrichtet und gefördert werden, wie dies im Förderschulbereich der Fall war.

Sogar bestehende Vorgaben für die bisherigen integrativen Lerngruppen an den Regelschulen wurden nicht übernommen oder weitergeführt. Es ist völlig unklar, wie die notwendige individuelle Förderung an unseren Schulen umgesetzt werden kann. Vorgaben zur sonderpädagogischen und schulpsychologischen Unterstützung oder zu sozialpädagogischen Angeboten und zur individuellen Begleitung (z.B. Inklusionshelfer) fehlen nahezu völlig.

Ungeklärt ist auch der durch die inklusive Beschulung entstehende Raumbedarf.

Leider ist das ganze Gesetz davon geprägt, konkrete Aussagen zu vermeiden – wohl vor allem, um eine notwendige Kostentragungspflicht des Landes zu vermeiden.

Diese Taktik des Landes wird auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und des Lehrpersonals ausgetragen, die eine ganz neue Aufgabe schultern sollen, ohne die dafür notwendigen Mittel zu erhalten. Leider wird dies auch Auswirkungen auf den allgemeinen Schulbetrieb haben. Zudem bleiben die Kommunen auf den nichts desto trotz entstehenden Kosten sitzen.

Diese Auswirkungen sind im Interesse aller Beteiligten – vor allem der Kinder mit Behinderungen und anderen Förderbedarfen – unbedingt zu verhindern.

Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, dem Votum aller Experten aus der letztjährigen Landtagsanhörung zu folgen und das Gesetz so schnell wie möglich nachzubessern.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
CDU-Fraktionsvorsitzender
Ulrich Richartz
Vorsitzender des Schul- und Sportausschusses

Autor:

Richard Wolsing aus Wesel

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