Barrierefreiheit Rosen-/Blumenstr.
Barrierefreiheit!

Am 29.11.21 erging nachfolgender Antrag von M. Hillefeld, Vorsitzende im Sozialausschuss und         U. Gorris, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:

Barrierefreie Stadt, hier: Rastplatz im Kreuzungsbereich Rosen-/Blumenstraße

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, am öffentlichen Aufenthaltsplatz im Kreuzungsbereich der Rosenstraße und der Blumenstraße einen von allen Seiten barrierefreien Zugang für Zu-Fuß-Gehende herstellen zu lassen.

Begründung:
Bereits im Jahr 1994 wurde das Grundgesetz durch folgenden Absatz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit ist „die Grundlage zur Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das öffentliche Leben geschaffen worden.“
Im Frühjahr 2002 trat zur Konkretisierung dieser Forderung das Behindertengleichstellungsgesetz BGG in Kraft, in dem auch die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr geregelt ist: „Bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“
Barrierefreiheit ist somit auch ein „straßenraumspezifisches Ziel“.

Im Jahr 2008 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit gleicher Zielsetzung.

Dieser Maßgabe wird in Wesel an vielen Stellen noch nicht Rechnung getragen.
Denn gerade der oftmals lange Weg zum Friedhof wird von vielen Zu-Fuß-Gehenden mit und ohne Handicap genutzt. Dieser Bevölkerungsgruppe sollte auf dem vorgenannten Platz unbedingt die Möglichkeit des Ausruhens gegeben werden.
Als erste Sofortmaßnahme beantragen wir die umgehende Reparatur der Sitzbank.

Darüber hinaus beantragen wir, dass in allen Quartieren und Stadtteilen an prädestinierten Orten „Plätze des Verweilens“ geschaffen werden. Damit sind Plätze mit Aufenthaltsqualität gemeint und nicht nur Bänke an Bushaltestellen oder ähnlichen Orten.

Für diese städtebauliche Maßnahmen sind Mittel Höhe von 200.000 Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Hillefeld, Vorsitzende im Sozialausschuss
Ulrich Gorris, Fraktionssprecher

Autor:

Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel

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