Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahlen 2020
Einladung zur öffentlichen Sitzung am Dienstag, 10. März, 15 Uhr, im Weseler Kreishaus

Foto: Archiv

Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister weist darauf hin, dass der Kreiswahlausschuss am Dienstag, 10. März 2020 um 15 Uhr, in Raum 145 im Kreishaus Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, zu seiner ersten Sitzung zusammenkommt, um über die Einteilung des Kreises Wesel in Kreiswahlbezirke zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich, jeder hat Zutritt.

Der Kreiswahlausschuss ist im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2020 gem. § 2 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) für folgende Aufgaben zuständig:

1. Das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 KWahlG)
2. Über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Satz 3 KWahlG)
3. Über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 KWahlG)
4. Das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 KWahlG)

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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