Optimierung bei Gebäuden festsetzen
Energetisch sinnvolle Bebauung

Der nachfolgende Antrag von B90/Die Grünen U. Gorris ging am 11.02.2021 an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel:

Vorgaben zur Energetischen Optimierung in Bebauungsplänen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung
 
Sehr geehrte Frau Westkamp,

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wesel zu beschließen:
Bei der künftigen Aufstellung von Bebauungsplänen sollen Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzung aufgenommen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt hierzu entsprechende Leitlinien zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung in einer Stadt zu steuern.
Dabei ist es für die Stadtentwicklung von Bedeutung, dass umweltpolitische Zielsetzungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen angemessene Berücksichtigung finden.
Das Baugesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, solche Zielsetzungen durch geeignete Festsetzungen festzuschreiben.
So können z.B.
• gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan aus städtebaulichen
        Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte
        bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung
        von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen
        werden müssen. Damit kann die Gemeinde für Neubauten vorschreiben, welche erneuerbare
        Energie genutzt werden muss (z.B. Photovoltaikanlage).

Mit freundlichem Gruß

U. Gorris
Fraktionssprecher

Autor:

Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel

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