Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Foto: Montage: dibo

Eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen müsse das Bundesland Hessen dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen zahlen, urteilte das Frankfurter Landgericht am Donnerstag.

Grund:
Gäfgens Menschenwürde sei bei einem Verhör im Oktober 2002 „schwer verletzt" worden.
Ihm sei - während des Polizeiverhörs nach seiner Festnahme - Folter angedroht worden, um den Aufenthaltsort des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler in Erfahrung zu bringen. Dieser sei „wenige Tage zuvor entführt worden (...). Der Vernehmungsbeamte hatte Gäfgen nach unbestrittenen Aussagen schwere Schmerzen angedroht. Erst später stellte sich heraus, dass Gäfgen das Kind bereits getötet hatte.“, heißt es auf:

http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Kindsmoerder-Magnus-Gaefgen-erhaelt-3000-Euro-Entschaedigung-id4932125.html

Gefordert hat Gäfgen "vom Land Hessen 10000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz wegen Folterdrohung."

Gäfgens Klage auf Schmerzensgeld wiesen die Richter jedoch ab.

Wie finden Sie dieses Urteil?

Autor:

Helena Pieper aus Wesel

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