Landwirte wären besonders von der Dichtigkeitsprüfung betroffen

Wilhelm Neu, Kreisbauernvorsitzender
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Die Ankündigung von Nordrhein-Westfalens Landwirtschafts- und Umweltminister, Johannes Remmel, die vorgeschriebene umstrittene Dichtigkeitsprüfung an privaten Hausanschlüssen zunächst auszusetzen und deutlich nachzubessern, begrüßt Wilhelm Neu, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Wesel. „Die Landwirte wären besonders betroffen gewesen“, betont der Vorsitzende.

Wie der Vorsitzende mitteilt, sei der Minister damit einer Abstimmungsniederlage im Landtags-Umweltausschuss zuvor gekommen. Vertreter der Fraktionen von CDU und Linke hatten angekündigt, einem Antrag der FDP zuzustimmen, der eine Aussetzung der Prüfung vorsah.

Anfang der Woche hatte sich der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), zu dem auch die Kreisbauernschaft Wesel gehört, noch mit einem Schreiben an die Abgeordneten des Umweltausschusses gewandt, mit der Bitte, gegenüber der Landesregierung dafür einzutreten, den Vollzug der Regelung des § 61a Landeswassergesetz auszusetzen und im Rahmen der angekündigten Novelle eine praktikable Regelung auf den Weg zu bringen. Die jetzige Entscheidung Remmels sei eine gute Nachricht für die Haus- und Hofeigentümer in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Landwirte, betont der Vorsitzende. In dem Schreiben hatte der Verband darauf hingewiesen, dass die Reaktionen der betroffenen Bürger in Nordrhein-Westfalen gezeigt hätten, dass die Regelung auf wenig Akzeptanz stoße. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist dies insofern verständlich, als die wesentlichen Flächenländer in Deutschland keine vergleichbare Regelung anwenden würden.

Der RLV wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass im Rahmen der Expertenanhörung zur Dichtigkeitsprüfung Mitte des Jahres von den Vertretern des Bundesumweltministeriums die fehlende Bundesregelung unter anderem mit „sehr unterschiedlichen geographischen Voraussetzungen (geologische Deckschicht, Lage der Trinkwassergewinnung oder Trinkwasserschutzgebiet)“ begründet worden sei. Diese Voraussetzung gelte letztlich auch für Nordrhein-Westfalen und müsse sich in einer Landesregelung wiederfinden. Nachdrücklich wies der Verband darauf hin, dass Landwirte, die nicht in das öffentliche Kanalnetz entwässern, von der Regelung des Landeswassergesetzes besonders betroffen gewesen seien. Diesen hätte keine Möglichkeit der Fristverlängerung für die Prüfung eingeräumt werden können. Vielmehr hätten diese die Prüfung bis 2015 durchführen müssen. „Wir werden auch weiterhin im Rahmen der Neufassung der Regelung mit Nachdruck auf eine sachgerechte Lösung dringen“, so der Vorsitzende abschließend.

Autor:

Wilhelm Neu aus Wesel

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