NGG zeigt Missstand im Kreis Wesel auf: Zoll ermittelte 171 Mal wegen Mindestlohn-Prellerei

Foto: NGG

Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: Im Kreis Wesel gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus.

Die NGG Nordrhein verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Duisburg. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 171 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Regionalchef Hans-Jürgen Hufer. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn.

Geschäftsführer Hufer beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Duisburger Zolls 230 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Kreis Wesel gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 649 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Hufer weiter. Zwar gelte in der Branche in NRW nicht der gesetzliche, sondern ein tariflicher Mindestlohn von derzeit 9,25 Euro pro Stunde. Dennoch müsse der Zoll Präsenz zeigen, um „tricksenden Arbeitgebern einen Strich durch die Rechnung zu machen“.

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Nordrhein auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Duisburg im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.571 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 172.000 Euro.

„Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“, fordert Hufer. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern.“ Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum.

Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG, die mit ihrer Vorsitzenden Michaela Rosenberger zugleich Mitglied der Mindestlohnkommission ist, plädiert für ein deutliches Plus.

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Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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