UN-Konvention erleichtert Selbstbestimmung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten. Nun beginnt die Kunst der Übersetzung. Für behinderte Menschen bedeutet die Konvention mehr Selbstbestimmung, ihnen muss bei Bedarf eine rechtliche Begleitung – keine Stellvertretung – zur Seite gestellt werden.
„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen Betreuer.“, so steht es im Bürgerlichen Gesetz-buch. Und weiter heißt es dort aber auch, die Betreuung ist nur erforderlich, wenn „keine anderen Hilfen“ ausreichen.
Vielerorts haben die Städte und Landkreise auf Grund ihrer prekären Kassenlage seit Einführung des Betreuungsrechts im Jahre 1992 allerdings kontinuierlich die Sozialen Dienste empfindlich zurückgefahren. Die Folge war, teilweise ungeach-tet des Selbstbestimmungsrechts Betroffener, das ein Betreuer bestellt werden musste. Die Kommunen müssen sich nun darauf einstellen, dass sie gemeinde-nahe Assistenz- und Unterstützungsdienste wiederbeleben und gegebenenfalls ausweiten müssen, um den Forderungen der UN-BRK Rechnung zu tragen. Eine Rechtsetzung bewirkt allerdings noch keine Umsetzung. Neben der Schaffung bürgerfreundlicher „geeigneter Stellen“ und dem Ausbau „Ich-unterstützender Hilfen“ muss auch das Sozialrecht vereinfacht werden, damit sich alle Bürgerin-nen und Bürger im Verwaltungs- und Sozialsystem wieder zurechtfinden.
Alle sind aufgefordert, behinderte Menschen in ihre Mitte zu nehmen, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Am 7. Oktober 2010 fand zum Thema in Dortmund eine Dialog-Veranstaltung zwischen Vertretern der zuständigen Landesministerien und Vertretern der Ver-bände statt. An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter des Landesverbandes für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte NRW (LVeBB) teil. Der LVeBB setzt sich für die Förderung der ehrenamtlichen Betreuung ein.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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