Wildtiere im Zirkus

Gewaltsames Elefantentraining beim amerikanischen Zirkus Ringling Bros. | Foto: Peta Deutschland
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  • Gewaltsames Elefantentraining beim amerikanischen Zirkus Ringling Bros.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel wendet sich mit folgendem Antrag an die Bürgermeisterin Frau Westkamp: "Keine Überlassung öffentlicher Plätze und Werbeverbot an öffentlichen Flächen für Zirkusse, die Wildtiere mitführen"

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,
Der Rat der Stadt Wesel beschließt:
„Städtische Flächen sollen in Zukunft nur Zirkussen überlassen oder vermietet werden, die keine Wildtiere wie Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde und Großkatzen mitführen. Plakatwerbung an öffentlichen Straßen und Plätzen wird ebenfalls nur Zirkussen ohne Wildtiere gestattet.“

Begründung:
Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesrat (Drs. 595/03) einem Entschließungsantrag zu-
gestimmt, nach dem zum einen ein zentrales Register für Zirkusbetriebe geschaffen und zum anderen ein Haltungsverbot für Affen, Elefanten und Großbären ausgesprochen werden sollte. Während das Zirkuszentralregister inzwischen eingeführt ist, wurde das Verbot zur Haltung bestimmter wildlebender Tierarten von der Bundes-regierung nicht ausgesprochen.
Mit der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse ist zwar nun eine wirkungsvolle länder-
übergreifende Überwachung möglich geworden, aber für bestimmte Tierarten ist eine artgerechte Haltung in diesen Betrieben nicht möglich. Dieses liegt unter anderem darin begründet, dass die Wildtiere einen Großteil ihres Lebens in engen Transport-wagen verbringen müssen. Eine Unterbringung in ausreichend großen artgerecht ausgestatteten Gehegen ist wegen der erforderlichen fortwährenden Mobilität der Zirkusse nicht möglich. Auf Grund der Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten fehlt den Tieren daher die notwendige Zeit zur artgerechten Bewegung. Allein die Trainingszeiten im Zelt stellen keine ausreichende und vor allem selbstbestimmte Betätigungsmöglichkeit dar. Dadurch kommt es häufig zu schwerwiegenden Erkrankungen, Verhaltens-störungen und nicht selten zu Todesfällen.
Besonders betroffen sind Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Fluss-
pferde, da diese Tierarten neben ihrem ausgeprägten körperlichen Bewegungsdrang
über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen. Gerade Großbären, die eigentlich
Einzelgänger sind, müssen auf engstem Raum miteinander auskommen. Dieses führt
bei diesen Tieren nicht selten zu Aggressionen, die die Haltung auch für den Dompteur
gefährlich machen.
Auf der Vollzugsebene lässt sich diese Problematik nicht lösen. Durch Anordnungen
nach § 16 des Tierschutzgesetzes lässt sich nur im Einzelfall die Haltung verbessern. Im Grundsatz bleibt die nicht artgerechte Unterbringung der genannten Wildtiere aber bestehen. Weil eine angemessene anderweitige Unterbringung oft nicht zu finden ist, lässt sich durch einfache Wegnahme das Leid dieser Tiere ebenfalls nicht beseitigen. Es ist daher erforderlich, eine generelle Regelung einzuführen, um zu verhindern, dass weiter Wildtiere insbesondere der genannten Arten in Zirkussen gezüchtet und gehalten werden. Ein generelles Haltungsverbot ist dafür unumgänglich. Für die bereits vorhandenen Tiere muss eine Übergangsregelung eingeführt werden. Denn das Einschläfern auf Grund schlechter Haltungsbedingungen und damit einhergehender Leiden und Schäden kann nur im Ausnahmefall ethisch vertretbar sein.

Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 6. August 2014
den Beschluss einer Stadt bestätigt, kommunale Flächen nicht mehr an
Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vermieten (Az. M 7 K 13.2449)

Autor:

Manuela Ostwald-John aus Wesel

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