Abzocke bei Erstbezug von vermieteten altengerechten Wohnungen

Wesel, Wedellstrasse: durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag werden Neumieter bei Erstbezug staatlich geförderter altengerechter Wohnungen dazu genötigt, die Grundreinigung (nach Fertigstellung durch den Bauherrn) selbst durchzuführen bzw. die Kosten dafür zu tragen

Im März 2017 wurden durch die Hausverwaltung Rhein-Lippe GmbH staatlich geförderte, altengerechte Neubauwohnungen in der Wedellstrasse 2b in 46483 Wesel angeboten. Der Weg führte zunächst über Fachstelle Wohnen der Stadt Wesel, um festzustellen, ob die neuen Mieter nicht die Einkommensgrenze überschreiten.

Die Informationspolitik durch die Hausverwaltung der folgenden Monate ließ sehr zu wünschen übrig. So wurden die neuen potentiellen Mieter Ende Juni 2017 schriftlich informiert, dass Änderungswünsche der Anschlüsse in der Küche noch berücksichtigt werden könnten, wenn die Küchenplanung bis zur ersten Juliwoche eingegangen wären, und das bei zuvor ausgehändigten vollkommen unbrauchbarer Pläne. Wer schon mal eine Küche geplant hat, weiss, dass dies vollkommen unmöglich ist.

Abzocke: Verlagerung der Kosten der Grundreinigung bei Erstbezug auf den Mieter

Anfang Oktober wurden durch die Hausverwaltung nun die Mietverträge zugestellt. Es handelt sich hier um einen standardisierten Mietvertrag, der zum Erstaunen der neuen Mieter jedoch im Abschnitt „Sondervereinbarungen“ folgenden Passus beinhaltete:

„die Endreinigung vor dem Einzug übernimmt der Mieter“.

Hier werden also „altengerechte“ Wohnungen zur Vermietung angeboten, wo sich der Architekt, Bauherr und späterer Vermieter nicht nur die staatliche Förderung gesichert hat, sondern nun auch noch die finanziell sowieso schon nicht gut gestellten neuen Mieter (Einkommensgrenze) dahingehend über den Tisch zieht, dass er sich die Reinigungskosten spart und auf den Mieter verlagert, als zusätzliche nicht ausweisungspflichtige Nebenkosten.

Das kann man weder „altengerecht“ noch „gerecht“ nennen.

Hausverwaltung nimmt dazu keine Stellung

Es kommt aber noch besser. Bei Anfragen bezüglich dieser „Sondervereinbarung“ bei der Hausverwaltung wurde man vehement von der Geschäftsführung mit folgenden Worten abgewimmelt: „Über diese Sondervereinbarung diskutiere ich nicht, ich lege den Hörer gleich daneben ….“ und „Sie müssen den Mietvertrag ja nicht unterschreiben, es warten genügend andere auf diese Wohnung …“

Wir dürfen zur Kasse bitten ….

Es ist schon traurig, was aus diesem Land geworden ist. Hier werden unter dem Deckmäntelchen „Wohnraumschaffung altengerecht“ stattliche Fördermittel eingestrichen und anschliessend die eigentlich Bedürftigen und auf günstigen Wohnraum Angewiesenen hinten rum zur Kasse gebeten.

Autor:

Thomas Fest aus Wesel

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