Die erfrischend andere DSGVO-Ermutigungspredigt

Trostspender für DSGVO-Angstgeplagte, philosophische Betrachung unter Einbeziehung von Musik und Streichfett, ausgewählte Gesetzestexte und eine Liebeserklärung an alle Lokalkompass-FotografInnen. Alles in Einem, Eines für Alle.

…andächtige Stille, erwartungsvolle Sitzreihen, dann eine hallende, sonore Stimme…

Liebe Lokalkompass-Gemeinde, es freut mich, sie hier so zahlreich versammelt zu sehen.

Mir wurde von verschiedenen Seiten die Sorge zugetragen, dass große Verunsicherung in den Herzen schwillt und der Gram einer diffusen Angst die fruchtbringenden Rinnsale unser Herzen Furcht-bringend austrocknet. Grund hierfür ist der besorgniserregende Wandel unserer Welt und diese so unsichere Zeit. Ich möchte nicht scheuen, die Wirrnis zu benennen: DSGVO; Ihr Name wird Datenschutz-Grundverordnung genannt werden. Sie geht umher wie ein Gespenst und wirft einen Vorhang der Zaghaftigkeit auf die sie erblickenden Angesichter.

Ich möchte den Konflikt anhand einer kleinen Begebenheit verdeutlichen:
Es kann kein Zufall sein, dass in meiner mp3-Playlist die Songs »Cameras« von Matt & Kim und »Camera« von Rhonda hintereinander abgespielt werden. Matt singt (ohne Kim, denn die spielt gerade Schlagzeug): "No time for cameras / We'll use our eyes instead", während uns Rhonda mit einer akustischen Reminiszenz an Duffy verspricht: "I'll be your camera". Nun, was soll uns dadurch mitgeteilt werden?
Es ist der Widerstreit… einerseits das sein- und liegen lassen, und andererseits das darin aufgehen; das Verleugnen und das Bekennen. Beide Lieder zeigen uns die möglichen Wege auf, aber überlassen uns das Gehen. Aber wohin gehen wir, wenn wir ins Ungewisse steuern? Matt & Kim und Rhonda stehen für sich selbst, sie stehen für sich selbst ein, doch wir stehen fest, weil wir paralysiert, bewegungsunfähig sind.

Wir brauchen Klarheit.
Kommen wir nun zum Wort und seiner Auslegung.

Im vierzenten Punkt der FAQ des Ministeriums des H. Seehofers lesen wir:

"Unter welchen Voraussetzungen ist das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig?

Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt.
Erfolgt die Anfertigung auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en), ist diese bereits nach geltendem Recht jederzeit widerrufbar. Aufgrund der jederzeitigen Widerruflichkeit und der fehlenden Praktikabilität bei Aufnahmen größerer Menschenmengen ist die datenschutzrechtliche Einwilligung bereits nach geltender Rechtslage vielfach keine praktikable Rechtsgrundlage. Neben der Einwilligung komm[t] […] [die] Wahrnehmung berechtigter Interessen des Fotografen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) Datenschutz-Grundverordnung*) in Betracht.
Die grundrechtlich geschützte und garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit stellen berechtigte Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der Datenschutz-Grundverordnung dar. Sie fließen somit unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ein. Die Datenschutz-Grundverordnung betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere
Grundrechte abgewogen werden muss (siehe Erwägungsgrund 4**).
Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ergänzende Regelungen, die auch(!) unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht(!) im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der Datenschutz-Grundverordnung ein."

Was möchte uns der H. Seehofer damit sagen? Nun, er weiß um die Unmöglichkeit des kleinen, schwachen Menschen, und dass dieser arme Mensch nicht mit Stapeln voller Bewilligungen durch die Straßen ziehen kann. Deswegen sagt er in gewisser Weise, und das möchte ich in meine eigenen Worte kleiden: "Es ist in Ordnung, mein Kind. Deine Einwilligung soll das berechtigte öffentliche Interesse sein, deine Berechtigung sei nicht eine Kunst für sich, deine Berechtigung sei die Kunst für Dich. Führe nur keine Menschen vor und stelle sie nicht an einen Pranger und laste ihnen keine Ungnade und Ungüte auf. Fotografiere deinen Nächsten nur so, wie du fotografiert werden möchtes — dies ist die goldene Regel. Es soll geschehen, dass du für das gute Fotowerk deinen Mitmenschen dienst. Und falls sich eine Person in der Mitte deiner Fotos befinden sollte, die nicht vor der Welt kenntlich sein wollte, so soll sie dich ansprechen, und du sollst zuhören, und du sollst abwägen, was höher ist: das Interesse der Anderen oder das Recht des Einzelnen. Entscheide gerecht und deine Entscheidung sei von Respekt und Freundlichkeit durchdrungen. Dir soll nichts Übles geschehen."

Er möchte uns auf die gleiche Weise ermutigen, wie es einst eine fettreduzierte Margarine sagte: "du darfst"!
"Du darfst" fotografieren. "Du darfst" Menschen fotografieren. "Du darfst" Menschen angstfrei fotografieren.

Liebe LK-Gemeinde, wägt diese Informationen sorgfältig ab und macht euch keine Sorgen. Das Leben geht weiter, und während es vorangeht, folgen wir ihm nach.

Aber lasset euch noch etwas gesagt sein:
Ihr habt verdient, dass euch die Bedeutung eures Schaffens vor Augen gehalten wird, und ich spreche in Worten, die ihr zu verstehen wisst:
Es ist so wertvoll,
dass ihr nicht nur mit offenem Blick, sondern erst recht mit offener Blende durch die Welt zieht,
dass ihr Objektiv und kreativ eure Erschauung einfängt. Mit Tiefenschärfen Blick öffnet ihr den Verschluss eures Sinnes und lässt anderen Menschen dadurch einen Geistesblitz zukommen.
Die Fotografie ist euer! Die Daten sind euer! Ihr habt sie doch in die Welt gebracht!
Da kann diese Welt noch so Raw sein, aber ihr bleibt fokussiert, aber ihr seht den ganzen Makrokosmos im Weitwinkel eurer Augen.
Die Fotografie ist euer!
Das scharfstichige Bajonett dieser DSGVO ist nicht gegen euch gerichtet! Sie ist weder Diabolisch, noch Negativ. Die verstreichende Langzeitbelichtung wird es uns zeigen. Ihr müsst doch nicht auschließlich Blumenbokehs fotografieren; folgt lieber dem Histogramm eures Herzen und den Menschen. Ja, folgt den Menschen, denn schließlich sind wir alle Suchernde. Wir stehen das gemeinsam durch, tapfer und standfest wie ein Stativ — und mag die Welt auch manchmal becropt sein, unsere Akkus werden nicht verzagen.
Die Fotografie ist euer!
Ihr macht so schöne Bilder mit euren Bayer-Sensoren, nicht nur in Bayern, nein, auch hier vor Ort und um die Ecke. Ist euch nicht aufgefallen, dass diese Sensoren doppelt so viele grüne Pixelfilter haben, wie blaue oder rote? Das ist kein Zufall — denn die Farbe der Hoffnung ist und bleibt Grün!
Habe ich nicht Recht?! Ist es nicht so? Ist es nicht genau ISO?!
Die Fotografie ist euer!

Danke für euer Zuhören.

_________________________
Fußnoten: Textausschnitte

*Artikel 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[…]
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

**Erwägungsgrund 4
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Europäischen Verträgen verankert sind, insbesondere Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.

Autor:

Timothy Kampmann aus Wesel

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