Die Finanzämter informieren
Grundsteuerreform: Wie die Feststellungserklärung bei der Neuberechnung helfen kann

Es geht ums Grundstück und die dafür fällige Grundsteuer! | Foto: Shutterstock/Finanzverwaltung NRW
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  • Es geht ums Grundstück und die dafür fällige Grundsteuer!
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Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Finanzämter in Dinslaken, Kleve und Wesel.

Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont die amtliche Information. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen.“ Wer noch keinen eigenen Zugang hat, solle sich bereits frühzeitig unter www.elster.de registrieren. Die Feststellungserklärung könne auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervordrucke anfordern.

Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Kleve eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02821/803-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.
In Dinslaken lautet die Hotline  02064 445-1959 und in Wesel 0281 105-1959; in Kleve lautet die Hotline: 02821 / 803 – 1959.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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