Rechtliche Betreuung Alternative zur Vollmacht? BVW-Seminar ab dem 21. Februar

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wer kontrolliert, dass meine Wünsche respektiert werden, wenn ich mein Selbstbestimmungsrecht nicht mehr selbst wahrnehmen kann?

Die Errichtung einer Vollmacht hat vor Einrichtung einer rechtlichen Betreuung Vorrang. Basis dieser privatrechtlichen Willenserklärung ist absolutes Vertrauen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigte. Eine gerichtliche Kontrolle findet bei einer Vollmacht nicht statt.
Vorteil: direkte Handlungsfähigkeit beim Vorlegen der Original-Vollmacht. Allerdings ist die Wirksamkeit nicht garantiert. Der Geschäfts- oder Vertragspartner muss eine Vollmacht nicht akzeptieren. Eine Beglaubigung oder Beurkundung erhöht die Akzeptanz.
Sinnvoll ist eine Kombination mit einer Patientenverfügung. Der Bevollmächtigte kontrolliert, ob der in der Verfügung festgelegte Wille auch befolgt wird. Bei einer Betreuung übernimmt diese Aufgabe der durch ein Gericht kontrollierte eingesetzte rechtliche Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis.

Für interessierte Personen, die sich intensiv mit dem oben genannten Themenbereich auseinandersetzen wollen, bietet der Betreuerverein Wesel in Kooperation mit der Volkshochschule Wesel vom 21. Februar bis 21. März 2018 jeweils mittwochs einen praxisnahen Grundkurs Betreuung an. Am ersten Termin wird einmalig ein Kostenbeitrag von 30 Euro erhoben. Wer an allen 5 Terminen anwesend war erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Die Referenten sind Heike Askari, Susanne Drees, Dieter Kimhofer, erfahrene Berufsbetreuer und Dr. Ernst de Beer, Facharzt für Neurologie mit langjähriger Berufspraxis.

Der

Grundkurs Betreuung beginnt am Mittwoch, 21. Februar 2018 um 18 Uhr

in der Volkshochschule Wesel, Ritterstraße 10. Die Raumnummer wird am Eingang bekanntgegeben.
Zur besseren Planung wird um Anmeldung gebeten: vorzugsweise
info@betreuerverein-wesel.de oder alternativ 0281 1549546 (Büroservice Ute Thamm).

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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