Verkauf von E-Zigaretten-Liquids ab sofort verboten!

Foto: Gisela Peter/pixelio.de

Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel weist alle Händler darauf hin, den Verkauf nikotinhaltiger Liquids einzustellen. Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird der für den Kreis Wesel und die Stadt Krefeld zuständige Amts-apotheker jedem gemeldeten Verstoß nachgehen. Denn, Einfuhr, Angebot und Verkauf der nikotinhaltigen Liquids sind nicht erlaubt.

Betroffene Händler, dazu gehören unter anderem Drogeriemärkte, Tabakläden und Apotheken, werden daher aufgefordert, den Verkauf einzustellen.

Nach dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 sind nikotinhaltige Liquids Funktionsarzneimittel, die nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind. Eine Zulassung liegt jedoch nicht vor.

Daher sind Handel und Verkauf von nikotinhaltigen Liquids nicht erlaubt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16. Januar 2012 (Az.: 16 L 2043) die entsprechende Produktwarnung der Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens für nikotinhaltige E-Zigaretten bestätigt.

Nikotin ist ein hochwirksames Nervengift. Zunächst regt es die Nervenzellen an, später wirkt es lähmend. Die tödliche Dosis von rund 50 Milligramm wird bei einem Erwachsenen durch Rauchen nicht erreicht, da Nikotin im Körper durch die Leber sehr schnell wieder abgebaut wird. Die Nikotinmenge einer Zigarette (ca. 12 mg) würde - auf einmal eingenommen - eine schwere Vergiftung zur Folge haben. Für Kinder kann diese Menge tödlich sein. Deshalb sollte man mit Nikotin-Lösungen (Gehalt 12-16 mg je ml) und entsprechend befüllten E-Zigaretten besonders vorsichtig umgehen. Vor allem sind die nikotinhaltigen Kartuschen außer Reichweite von Kindern zu lagern, weil der Inhalt leicht verschluckt werden könnte.

Auch bei Erwachsenen gab es erste Berichte über Vergiftungsfälle durch einen unsachgemäßen Umgang mit den E-Zigaretten. Ursachen hierfür waren insbesondere falsche Befüllung und Überdosierungen, da mehr Züge als vom Hersteller empfohlen gemacht wurden (die Nikotinwirkung tritt später ein als bei der Anwendung einer herkömmlichen Zigarette).

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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