Was ist eine Vollmacht?

In der wundervollen Geschichte „Die Feuerzangenbowle“ fragt Physiklehrer Professor Bömmel: „Wat is en Dampfmaschin?“
Aber hier geht es nicht um die Wärmekraftmaschine, sondern um eine Vollmacht.

Eine Vollmacht ist eine privatrechtliche Willenserklärung mit direkter Handlungsfähigkeit bei Vorlage des Originals. Voraussetzung ist absolutes Vertrauen. Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein und der Bevollmächtigte muss einverstanden sein.
Allerdings ist die Wirksamkeit nicht garantiert. Ein Geschäfts- oder Vertragspartner muss die Vollmacht nicht akzeptieren. Deswegen ist eine individuelle und beglaubigte oder beurkundete Form zu empfehlen.

Hingegen hat eine Vorsorge-Vollmacht eine aufschiebende Bedingung: Es muss festgestellt werden, ob der Vertretungsfall tatsächlich eingetreten ist.

Noch viele Jahre bei bester Gesundheit
wünscht der
Betreuerverein Wesel

Wegen der Herbstferien findet die

nächste Sprechstunde am 14. November 2018 um 13:30 Uhr

im Seniorenbüro, Magermennstraße 16, statt.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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