Christiane Maljoku: Mit welchem Recht wird meine behinderte Tochter vom Kindergarten "Villa Confetti" abgelehnt?

Leserin Christiane Maljoku schickte dem WESELER folgenden Leserbrief ...

Betreuung eines behinderten Mädchens in der „Villa Confetti“

Meine Tochter Maja sie ist drei Jahre alt und hat der Geburt AGS (Adrenogenitales syndrom) mit 21-Hydroxylase-Mangel (Salzverlust). Das ist ein Gendefekt der Nebenniere der nicht heilbar ist.
Maja ging bis zum 11. Oktober sechs Wochen in den Kindergarten Villa Confetti, wo sie sich schnell eingelebt hatte. Dem Kindergarten war vom Tag der Anmeldung bekannt, dass Maja unter dieser Krankheit leidet und auch, dass sie einen Behindertenausweis hat mit 60% und dem Merkzeichen „H“!!!

Am 11. Oktober teilte die Kindergartenleiterin mir mit, dass Maja nicht mehr in den Kindergarten darf. Weil „sie die Verantwortung nicht übernehmen“ könnten. Das habe sie zusammen mit dem Träger der Einrichtung (Caritas) entschieden.
Es ist in unseren Augen eine Diskriminierung, die man nicht so stehen lassen kann. Das Kind ist weder körperlich- noch geistig behindert und bedarf keinerlei besonderen Anforderungen oder Maßnamen.

Es ist sehr traurig, wie mit der Psyche eines Kindes umgegangen wird -und das von einem Verein wie der Caritas. Durch dieses Verhalten habe ich nun Probleme, Maja in einen „normalen“ Kindergarten untergebracht zu bekommen: Anstelle dessen muss ich jetzt einen Integrativ-Kindergarten suchen.
Es gibt bei dieser „Kündigung“ aber zwei Tatsachen, welche meiner Meinung nach den Ausschluss von Maja unwirksam machen:

1. Sie ist nicht krank, sondern ebenso gesund wie alle anderen Kinder auch. Sie nimmt auch keine Medikamente weil sie krank ist, sondern substituiert ihre fehlenden Hormone, das ist medizinisch und auch juristisch ein himmelweiter Unterschied.

2. Hat der Kindergarten eine Aufsichtspflicht über jedes Kind. Es besteht keine erhöhte Aufsichtspflicht bei Maja. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls muss der Kindergarten bei jedem Kind handeln und Eltern oder/und Arzt zu benachrichtigen.

Wenn die Erzieherinnen also Maja nicht beaufsichtigen können, können sie es bei anderen Kindern auch nicht und wären daher unfähig in ihrem Beruf und sollten ausgewechselt werden.
In was für einer Gesellschaft leben wir, wo Diskriminierung schon im
Kindergarten beginnt?!

Christiane Maljoku
Wesel

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Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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