Info-Schock auch für die westdeutsche und niederrheinsche Fleischindustrie
Bestätigter ASP-Fall in Brandenburg / Droht eine Katastrophe auch für die deutschen Erzeuger?

Erkrankte Wildschweine können auch Hausschweine mit ASP anstecken. | Foto: LK-Archiv
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  • Erkrankte Wildschweine können auch Hausschweine mit ASP anstecken.
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Eine WDR-Nachrichtenmeldung macht zurzeit die Runde: An der brandenburgisch-polnischen Grenze sei ein Wildschwein-Kadaver mit Verdacht auf Befall mit Erregern der Afrikanischen Schweinepest gefunden worden. Das Friedrich-Löffler-Institut in Greifswald (FLI) führte Tests durch teilte im Laufe des Tages das Ergebnis mit.

Sollte sich in den nächsten Tagen und Wochen herausstellen, dass sich das ASP-Virus auch an anderen Orten verbreitet, wäre das ein harter Schlag für die bundesdeutsche Fleischindustrie und in der Folge auch für den Lebensmittelhandel: Die Afrikanische Schweinepest gilt als hochansteckend für Wild- und Hausschweine. Flächendeckende Schlachtungen und ein rapider Verfall der Schweinefleischpreise wären unabdingbare Konsequenz.

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest des FLI bestätigte in den Mittagsstunden das Untersuchungsergebnis. In der Mitteilung heißt es (auszugsweise): "Das Risiko einer Einschleppung des Erregers nach Deutschland wurde nach Einschätzung des FLI als hoch eingestuft. Die räumliche Entfernung zum letzten bestätigten Fall von ASP in Polen beträgt nur 30 km. Die Nähe zur deutsch-polnischen Grenze von etwa 6 km macht einen Eintrag durch ein migrierendes Wildschwein wahrscheinlich. Eine Einschleppung durch den Menschen über kontaminierte Lebensmittel kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort müssen nun die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Die ASP breitet sich seit 2007 im asiatisch-europäischen Raum aus und hat 2014 die Ostgrenze der EU erreicht. Über größere Entfernungen wird die ASP durch menschliche Aktivitäten wie die unsachgemäße Entsorgung kontaminierter Lebensmittel verbreitet. So kam es zu Einträgen nach Tschechien und Belgien, die beide erfolgreich getilgt werden konnten. Hierbei hat die Errichtung von Zäunen einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch Brandenburg hatte im Dezember 2019 einen Schutzzaun gegen die ASP an der Grenze zu Polen errichtet.
Für Landwirte ist es nun äußerst wichtig, die betriebliche Biosicherheit sorgfältig einzuhalten. Dies bietet immer noch den besten Schutz vor dem Eintrag des Erregers in Nutztierbestände. Hierzu dient die Schweinehaltungshygieneverordnung als gesetzliche Grundlage.

Verendete Wildschweine sollten bundesweit weiterhin intensiv auf das Vorhandensein der ASP untersucht werden, tot aufgefundene Wildschweine sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen Anruf. Eine Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Wünschenswert wäre auch ein Foto der Fundstelle und des Tierkörpers. Die Tierfund-APP bzw. das Tierfund-Kataster (https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php) erlauben eine bequeme Übermittlung.

Bedeutsam bleibt, möglicherweise kontaminierte Schweineprodukte wie Wurst und Fleisch so zu entsorgen, dass Wild- und Hausschweine keinen Zugang haben. Fahrzeuge, Bekleidung, Schuhwerk und Ausrüstungsgegenstände, die z.B. bei der Jagd kontaminiert worden sein könnten, sollten unbedingt gereinigt und desinfiziert werden."

Alfred Nimphius, Mitglied der Kreisjägerschaft Wesel, weist auf die Schwierigkeiten für den Handel hin, die sich in ASP-betroffenen Ländern ergeben: "Außerhalb der EU oder nach Übersee - das kann schwierig werden, wenn die Seuche Deutschland erfasst!" Für den Niederrhein sehe er allerdings noch keinen direkten Auswirkungen. Das zuständige Veterinäramt des  Kreises Wesel sei "gut aufgestellt", die eingesetzte Taskforce aus Veterinären, Landwirten, Jägern, Forstamt, Polizei und Ordnungsämtern sei "bestens im Thema" und wisse, was zu tun sei. 

Alfred Nimphuis betont, dass nicht die vom Virus befallenen Tiere, sondern der Mensch das Problem bei der Ausbreitung der Schweinepest darstellt.Nämlich durch das Wegwerfen von Fleischabfällen - vor allem an Autobahnraststätten. Der KJS-Vorstand betont: "Die Jägerschaft steht Gewehr bei Fuß, um die notwendigen Maßnahmen zu unterstützen!"
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Was bedeutet der Schweinepest-Fall für die rheinischen Schweinehalter?

 Landwirte werden nun die Wachsamkeit der letzten Jahre erhöhen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Weiterhin macht sich der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) große Sorgen um den Export und den Statusverlust, der mit einem Verdachtsfall einhergeht. „Ich hoffe, dass es Deutschland ebenso wie Tschechien und Belgien gelingt, das Virus durch konsequente Maßnahmen, die Bund und Länder seit 2014 vorbereitet haben, wieder loszuwerden!“, sagte RLV-Präsident Bernhard Conzen.

Eines gleich vorweg: Für Menschen ist dieses Virus grundsätzlich ungefährlich. Schweinefleisch kann weiter verzehrt werden. Die Afrikanische Schweinepest ist ein hochansteckendes Virus, das für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Der Krankheitsverlauf ist für die meisten Schweine tödlich. Eine Impfung gegen das Virus gibt es bislang nicht.

Mit dem Verdachtsfall ist Deutschland erstmals von der ASP betroffen und verliert den für den Export in Drittländer wichtigen Freiheits-Status. Die rheinischen Bauern betrifft der Fall daher vor allem durch den Statusverlust, selbst wenn in Schenkendöbern/Sempten weit von NRW entfernt ist. Der Export in Drittländer werde erwartungsgemäß wegbrechen, fürchtet der RLV. Das seit fatal, da etwa China ein wichtiger Abnehmer von Teilen des Schweins sei, die hierzulande nicht gegessen werden, wie Schnäuzchen, Pfötchen und vieles mehr.

Was können Bürger tun, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern? Es besteht die Gefahr, das Virus zu verbreiten, sowohl durch Wildschweine als auch durch die Verschleppung durch Menschen über weggeworfene Wurstbrote. Der RLV erinnert deshalb daran, dass die gefährlichen Viren durch mitgebrachte Lebensmittel infizierter Tiere wie Frischfleisch oder Rohwürste, die zum Beispiel aus kleinen Hausschlachtungen stammen, eingeschleppt werden können. Ein einziges Wurstbrot, das den Erreger enthalte und achtlos weggeworfen würde, könnte die Seuche so zum Ausbruch bringen.

Weitere Infos:

  • https://www.bauernverband.de/topartikel/hintergrundinformation-zur-afrikanischen-schweinepest
  • Weitere Infos für Landwirte hierzu gibt es unter www.rlv.de/schwein-wichtig/.

Der Kreis Wesel  reagiert so auf unsere Anfrage bezüglich möglicher Maßnahmen: "Die Seuchenfeststellung bei einem Wildschweinkadaver ist in unmittelbarer Grenznähe zu Polen im Osten Brandenburgs erfolgt. Die Maßnahmen richten sich nach EU- Vorschriften, der Schweinepestverordnung und dem Tilgungsplan, den Deutschland der EU vorgelegt hat. Sie sind regional zu treffen und führen zur Bildung von Gebieten, in denen Schutzmaßnahmen auch für dort liegende Schweinehaltungen angeordnet werden. Je nach regionaler Wirtschaftsstruktur kann das verheerende Auswirkungen haben.
Im Kreis Wesel ist es derzeit nicht erforderlich, eine Task Force einzurichten. 2019 wurden landesweit in allen Kreisen Übungen durchgeführt, um alle Beteiligten (u.a. Landwirte und Jäger) für den jetzt eingetretenen Fall zu sensibilisieren. Das Land NRW hat eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen, indem es die Einrichtung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft ermöglicht hat, die betroffene Kreise maßgeblich unterstützen kann." (Pressemitteilung)  
  
Berichte und Interviews zum Thema ASP finden Sie hier!

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Zur WDR5-Nachrichtensendung (ASP-Meldung ab Minute 02:50)

Erkrankte Wildschweine können auch Hausschweine mit ASP anstecken. | Foto: LK-Archiv
Alfred Nimphius (Kreisjägerschaft Wesel) setzt großes Vertrauen in die Taskforce des Kreises Wesel.  | Foto: Archiv
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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