Hauptzollamt Duisburg – Dienstbetrieb geht mit Einschränkungen im Publikumsverkehr weiter

Der Publikumsverkehr für den Bezirk des Hauptzollamtes Duisburg wird ab sofort und bis auf Weiteres, auf Grund der Corona-Krise, eingeschränkt. | Foto: LK-Archiv
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Der Zoll ist mit den vielfältigen Aufgaben auch in der aktuellen Situation ein wichtiger Ansprechpartner für die Bevölkerung und für die Wirtschaft. Dafür sind die Zöllner weiterhin tagtäglich im Einsatz.Um die Bevölkerung und auch die eigenen Beschäftigten zu schützen, ist es jedoch geboten, den Publikumsverkehr einzuschränken.

Die folgenden Maßnahmen werden daher ab sofort und bis auf Weiteres für den Bezirk des Hauptzollamts Duisburg erforderlich:

Kfz-Steuer

Der Publikumsverkehr ist zur Vermeidung von Personenansammlungen und zur Einhaltung der Distanzregelungen nur noch mit Einschränkung möglich.
Persönliche Vorsprachen sind daher zurzeit ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Telefonische Ansprechpartner stehen unter der Telefonnummer 0203/ 7134 – 450 zur Verfügung.

Kfz-Kontaktstelle in Wesel

Die Kfz-Kontaktstelle in Wesel ist für Bürger vorerst bis auf Weiteres geschlossen. Für telefonische Auskünfte stehen hier ebenfalls die Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0203/ 7134 – 450 zur Verfügung.

Vollstreckung

Eine persönliche Vorsprache bei der Vollstreckung des Hauptzollamts Duisburg, am Parkring 6 in 46446 Emmerich, ist zur Vermeidung von Personenansammlungen und zur Einhaltung der Distanzregelungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bürger erreichen die Ansprechpartner in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02822/961 – 0. Die Vollstreckung ist auch per E-Mail unter poststelle-sachgebiet-g.hza-duisburg@zoll.bund.de erreichbar.

Zollämter

Um die Abfertigung des Warenverkehrs zu sichern, sind die Beamten weiterhin für die Wirtschaftsbeteiligten und für die Bürger im Einsatz und zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar. Zur Vermeidung von Personenansammlungen und zur Einhaltung der Distanzregelungen wird der Personenzugang kontrolliert, so dass unter Beachtung der Kontaktregelung und der Hygienevorschriften vornehmlich nur einzelne Personen zur Postabholung, Abwicklung des Warenverkehrs und/oder Klärung von Kfz-Steuer-Angelegenheiten eingelassen werden.
Es wird gebeten, auch die Aushänge bei den Zollämtern Ruhrort, Essen, Emmerich und Straelen-Autobahn zu beachten.

Abholung von Postsendungen

Eine persönliche Abholung von Postsendungen beim Zollamt ist nicht in jedem Fall zwingend notwendig, da der Zoll seit dem 01.02.2020 den Service für die Bürger mit der Einführung der Postabfertigung von zu Hause aus verbessert hat. Nach der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Zollamt kann eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Das Zollamt fertigt dann eine Postsendung ab und stellt die Postsendung nach Zahlung ggf. anfallender Abgaben und Übermittlung einer Postwertmarke zu. Weitere Erläuterungen zu diesem Service gibt es hier (www.zoll.de)

Das Hauptzollamt Duisburg möchte auch weiterhin die erforderlichen Dienstleistungen für die Wirtschaft und für die Bürger gewährleisten und gleichzeitig die Empfehlungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus umsetzen. Dies schützt die Zöllner und die Wirtschaftsbeteiligten. Daher wird um Verständnis für die einschränkenden Maßnahmen gebeten.

Kontakt und Infos

Kontaktdaten und weitere Informationen werden auch auf der Internetseite (www.zoll.de) zur Verfügung gestellt.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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