60-Tage-Buch | Tag neun, noch 51 Tage

Tag neun des <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.hhhhmmmmasch.de">60-Tage-Buchs</a>.

Teaser des Tages
Heute tritt der Rechtsanspruch auf Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in Kindertagesstätte und Kindertagespflege in Kraft.
Endlich. Das Gesetz stärkt die frühkindliche Bildung und trägt zur Chancengleichheit in der Bildung bei.

Aufreger des Tages
Heute tritt der Rechtsanspruch auf Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in Kindertagesstätte und Kindertagespflege in Kraft.
(Wie, das steht doch schon oben als Teaser?)

Ja, dieser Rechtsanspruch ist richtig und wichtig.
Aber er wurde leider in weiten Bereichen schlecht umgesetzt. Politisch wurde er viel zu theoretisch geplant.

Schon die pauschale Bedarfsschätzung, die von den Kommunen als verbindliche Richtschnur interpretiert wurde und die schon im Vorfeld reflexartig zur Abwehr berechtigter Ansprüche benutzt wurde, zeigt, wie familienfern geplant wurde.

Auch in der Umsetzung läuft vieles schief:
- dem Umgang vieler Kommunen mit den Eltern mangelt es in vielen Kommunen an Information, Engagement und leider mitunter an Ehrlichkeit,
- die rechtlich nicht haltbare Auskunft, man habe keinen Anspruch auf beispielsweise einen Kita-Platz, ein Platz in der Tagespflege genüge der kommunalen Pflicht, führte in vielen Fällen dazu, dass Eltern einen Platz in der Tagespflege akzeptierten, obwohl sie einen Kitaplatz anmeldeten. Das widerspricht dem gesetzlich verbrieften elterlichen Wahlrecht,
- die Reduktion des Betreuungs-Rechtsanspruchs auf eine 25-Stunden-Betreuung, die weder den Kindern noch den Eltern und den Trägern gerecht wird, ist die Folge einer verwalterischen, eher fiskalisch gedachten Planung, die soziale und pädagogische Aspekte hinten anstellt,
- der Verweis auf das Kindergartenjahr 2014/2015, den Eltern hören, wenn sie ihr Kind anmelden, das erst im Laufe des Kindergartenjahres 2013/2014 das erste Lebensjahr vollendet, widerspricht ebenso der Gesetzeslage. Leider ergeben sich viele Eltern in ihr vermeiintliches Schicksal und akzeptieren diese Aussage,
- die räumliche, sächliche und personelle Ausstattunf in vielen Kitas und Pflegestellen, die nicht dem notwendigen Standard entsprechen,
- ... ich höre an dieser Stelle auf, weitere Mißstände zu beschreiben, es ist schliesslich nur der Aufreger des Tages. :-(

noch ein Aufreger
Heute tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft.

Gegen den Willen der Mehrheit der Bürger und gegen den vieler Politiker hat die CSU sich in der Regierungskoalition durchgesetzt,
Um des Koalitionsfriedens willen wird viel Geld für eine Leistung bereit gestellt, die nach aktuellen Erhebungen kaum abgerufen wird.
Geld, das für andere Leistungen - wie den dringend benötigten Ausbau der Kindertagesstätten - fehlt.

Das Betreuungsgeld kann übrigens parallel zum Elterngeld beantragt werden.
Insgesamt stellen die von dieser Regierung verabschiedeten Familienleistungen einige soziale Ungerechtigkeiten dar.
Da versöhnt auch nicht der Text auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, der wie eine Entschuldigung von Christina Schröder klingt: "<em>Die Erwerbsbeteiligung der Eltern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreuungsgeld nicht beeinflusst werden.</em>".

Verwaltung:
Vorbereitung Kryptoparty

Autor:

Manfred Schramm aus Wesel

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