Betuwe-Anhörung - am 21. März geht's weiter

Am Dienstag, den 21. März wird die im Dezember unterbrochene Erörterung zur Betuwe-Linie im Weseler Stadtgebiet fortgesetzt – früher als von der Bezirksregierung in Aussicht gestellt.

Während der bisherigen Erörterungstermine in der Niederrheinhalle wurde überdeutlich, dass der von der Bahn zugestandene Lärm- und Erschütterungsschutz keineswegs die Gesundheit und das Eigentum der Anlieger gewährleistet. Lücken im Lärmschutz, weil nur wenige Menschen betroffen sind, oder nur passiver Lärmschutz sind nicht akzeptabel. Am Oberrhein wurde die Bahn verpflichtet um 5 Dezibel geringere Grenzwerte einzuhalten. Die Menschen in unseren Städten verdienen den selben Schutz! Und wenn die Bahn mit ihrer bisherigen Planung dies nicht gewährleisten kann, dann dürfen Streckenverlegungen und Trog- oder Tunnellösungen kein Tabu sein.

Völlig indiskutabel sind die von der Bahn bisher geplanten Sicherheitsmaßnahmen. Auch die bisherigen Zugeständnisse in den Gesprächen mit den Feuerwehren reichen bei weitem nicht aus!
Stand der Technik für eine Bahnstrecke, auf der in großem Umfang Gefahrgüter transportiert werden, sind die in den Niederlanden realisierten Sicherheitsmaßnahmen. Und selbst die reichen nicht aus – denn anders als dort sollen die Gefahrgüter bei uns mitten durch Wohngebiete und im Mischverkehr mit Personenzügen gefahren werden.

Aus all diesen Gründen sollten möglichst viele Einwender und Betroffene an den weiteren Erörterungsterminen teilnehmen und ihre Positionen nachdrücklich vertreten. Alle diejenigen, die schriftliche Einwendungen gegen die Planungen erhoben haben, können darüber hinaus bis zum Ende der Erörterung ihre bereits gemachten Einwendungen vertiefen, präzisieren und mit zusätzlichen Argumenten versehen. Dies gilt auch für den in der Erörterung bereits abgeschlossenen Lärmschutz! Die Schreiben sind an die Bezirksregierung zu richten, nicht an die Deutsche Bahn.

Autor:

Günther Wagner aus Wesel

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