Betuwe-Pläne der Deutschen Bahn: Stadt Wesel lädt ein und gibt Infos zum Verfahren

Die Bürgerinitiative „Betuwe – So nicht!" wird gemeinsam mit der Stadtverwaltung Wesel vor dem Beginn des Erörterungstermins zum Planfeststellungsabschnitt Wesel über den Ablauf der Veranstaltung informieren. Dabei wollen Bürgerinitiative und Stadt noch einmal ihre Positionen zu den Planungen der Deutschen Bahn klarstellen (unter anderem zu den Themen Lärmschutz und Sicherheit).

Die Informationsveranstaltung findet statt am Donnerstag, 1. Dezember, 19 Uhr, in der
Gaststätte Pollmann, Tönneskamp 5, im Weseler Ortsteil Blumenkamp. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp ist es im Vorfeld der Veranstaltung wichtig, allen betroffenen Bürger(inne)n die Gelegenheit zu geben, sich auf die Versammlung und das Thema allgemein vorzubereiten. In einer ausführlichen Pressemitteilung stellt die Verwaltung deshalb vorab diese Erklärung bereit:

Informationen zur Erörterung der Baupläne für den Weseler Abschnitt der „Betuwe“

Wann und wo findet der Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt Wesel für den Ausbau der Eisenbahnlinie Oberhausen – Emmerich – Landesgrenze D/NL statt?
Der Erörterungstermin beginnt am Montag, 12. Dezember 2016, 10.00 Uhr (Ende: 18.00 Uhr), in der Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, 46485 Wesel. Er wird, falls erforderlich an den weiteren Tagen fortgeführt, und zwar zunächst bis einschließlich Donnerstag, 15. Dezember. Kann der Termin zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden, wird er vor Ablauf der genannten Zusatztermine beendet.

Welchen Zweck hat der Erörterungstermin?

Die Erörterung dient der Feststellung und Klärung aller für eine Entscheidung zu der Planung der Deutschen Bahn erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Sie soll auch
zur Optimierung der Planung im Sinne eines Ausgleichs der öffentlichen und privaten Interessen beitragen.
Dazu werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (das sind die betroffenen Behörden) sowie die Einwendungen von Privaten mit dem Vorhabenträger besprochen. Im Erörterungstermin können jedoch keine neuen Einwendungen vorgebracht werden.

Der Erörterungstermin dient nur der Vorbereitung der Entscheidung durch das EBA (Eisenbahnbundesamt) als zuständiger Planfeststellungsbehörde
Im Erörterungstermin wird nicht über die Einwendungen entschieden.
Nach Abschluss der Erörterung trifft das EBA unter Abwägung aller Belange die Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss.

Wer darf an dem Erörterungstermin teilnehmen?

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.>/u>
Zur Teilnahme berechtigt sind:
- Einwender und Betroffene sowie deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Beistände,
- Vertreter der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Leitungsträger,
- Vertreter der Antragstellerin und deren sachverständige Gutachter,
- Mitarbeiter der am Verfahren beteiligten Behörden.
Zur Auslegung des Begriffs: Betroffene

Zugang zum Erörterungstermin kann die Bezirksregierung (im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten) auch denen erteilen, die zwar als Private keine Einwendungen erhoben haben, aber geltend machen können, von dem Vorhaben betroffen zu sein.
Betroffen ist man zum Beispiel, wenn man als Anwohner trotz der geplanten Schallschutzmaßnahmen noch einem erheblichen Lärm ausgesetzt sein wird.
Wenn man keine Einwendungen erhoben hat, jedoch trotzdem an dem Erörterungstermin teilnehmen möchte, empfiehlt es sich, seine Teilnahmeberechtigung vorher mit der Bezirksregierung zu klären (Herr von Contzen, Telefon 0211 475 2459).
Betroffene, die keine Einwände erhoben haben, haben im Erörterungstermin kein Rederecht.

Muss ich an dem Erörterungstermin teilnehmen, wenn ich bereits Einwendungen erhoben habe?

Nein, es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Erörterungstermin. Das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde beachtet und würdigt alle Einwendungen, die im Rahmen der Offenlage vorgebracht worden sind, auch wenn diese im Erörterungstermin nicht nochmals mündlich vorgebracht und bestätigt werden. Die Einwender haben ihre Rechte durch die Erhebung der fristgerechten Einwendung gewahrt.

Im Erörterungstermin besteht jedoch letztmalig die Möglichkeit, Fragen der Einwender zu klären. Danach besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, bestimmten sich nicht aufdrängenden privaten
Belangen noch weiter nachzugehen (soweit dies nicht im Erörterungstermin einvernehmlich vereinbart wird).

Ich will an dem Erörterungstermin teilnehmen. Was muss ich dazu noch wissen?

Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, sollte man sich, um Zugang zur Niederrheinhalle zu erhalten, ausweisen können (Personalausweis, Reisepass). Als Vertreter eines Einwenders muss man eine entsprechende Vollmacht vorlegen.
Zugangsberechtigt sind im Übrigen nur diejenigen Personen, die unter dem vorstehenden Punkt aufgeführt sind. Der Einlass in den Saal erfolgt bereits ab 9 Uhr.

Wer führt den Erörterungstermin durch?

Organisiert und durchgeführt wird der Erörterungstermin von der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Behörde ist die sogenannte Anhörungsbehörde, die das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert hat. Sie trifft jedoch (siehe oben!) nicht die Entscheidung über das Vorhaben der Deutschen Bahn.

Wie läuft der Erörterungstermin ab?

Die Verhandlungsleitung wird zu Beginn des Termins Ausführungen zur Durch-führung des Erörterungstermins machen. Der Ablauf des Erörterungstermins wird durch eine Tagesordnung bestimmt, die bei der Einlasskontrolle ausgehändigt wird.
Anschließend wird die DB Netz AG das Vorhaben noch einmal vorstellen.
Es folgt dann die Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Themenschwerpunkte.

Hieran schließt sich die Behandlung der Einwendungen Privater an.
Alle Vortragenden werden gebeten, die im Saal aufgestellten Mikrofone zu nutzen und zu Beginn eines jeden Beitrages den eigenen Namen zu nennen. Sollten Bevollmächtigte oder Beistände sprechen, sind von diesen neben dem eigenen Namen auch der Name derjenigen oder desjenigen zu benennen, für die oder den sie sprechen.

Über den Erörterungstermin wird ein Wortprotokoll erstellt.
Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt. Mobiltelefone sind während der Erörterung aus- oder stummzuschalten. Der/die Verhandlungsleiter/in ist befugt, Maßnahmen zu treffen, die eine ordnungsgemäße Erörterung sicherzustellen. Insbesondere erteilt und entzieht er/sie das Wort.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.