Bezahlter Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

2Bilder

„Wer bestellt, bezahlt“ – so lautet das seit 2004 in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verankerte Konnexitätsprinzip. Der Verfassungsgerichtshof in Münster urteilte heute, dass dieses Prinzip auch im Fall des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) greift.

Das Land NRW hatte die durch den Bund festgelegten Aufgaben an die Kommunen weitergereicht, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Insgesamt 17 kreisfreie Städte und zwei Kreise - darunter auch der Kreis Wesel - hatten eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die für sie erheblichen finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes eingereicht. Mit Erfolg. Das Gericht urteilte, dass den Kommunen ein finanzieller Ausgleich für den Ausbau der Kinderbetreuung zusteht.

„Jetzt ist endlich klar: Das Land muss den Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder und die Einführung des Rechtsanspruchs für einjährige Kinder erstatten“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Für den Kreis Wesel war Kreisdirektor Ralf Berensmeier bei der Urteilsverkündung in Münster anwesend. „Das Urteil ist ein Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung. Das Kreisjugendamt muss nun für seinen Zuständigkeitsbereich (Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck) ermitteln, wie hoch der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3jährige ist und wie hoch die Kosten dafür sein werden.“

Laut dem am 16.12.2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz hat ab 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Eine Entscheidung darüber, wie hoch die Erstattung des Landes zu sein hat, wurde heute nicht getroffen. Es wird nunmehr erwartet, dass die Verhandlungen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden über die Durchführung des Belastungsausgleichs kurzfristig aufgenommen werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.