Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. Doch darüber können sich Verbraucher ein kostspieliges Abo einhandeln. Nur eine Drittanbieter-Sperre schützt!
In den meisten Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. "Kaufen") beschriftet sein.
An unserem Infostand beim "Bunten Markt der Möglichkeiten" anläßlich der Interkulturellen Tage zeigen wir Ihnen, wie man sich vor diesen Abos schützen und ggf. auch wehren kann. Sie finden unseren Stand auf dem Rathausvorplatz.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.