Kindergeld im Studium

Ab sofort können Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds auch für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen Aufwand. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden.

Mit der digitalen Weiterentwicklung kommt die Familienkasse NRW Nord, die auch für die Kreise Wesel und Kleve zuständig ist, den Erwartungen der Kunden entgegen. Mit dem neuen Online-Service geht es schneller, und das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht mehr notwendig.

So funktioniert das neue Online-Verfahren:
Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.

Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de.

Autor:

Agentur für Arbeit Wesel aus Wesel

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