Schwerverletzt nach Dreifachsturz: Alkoholisierter Radfahrer will sich nicht helfen lassen!

Rätselhaftes Geschehen in Rheinnähe_: Am Freitag gegen 23.45 Uhr ging ein 40-jähriger Weseler zu Fuß die Rheinpromenade entlang in Richtung Fischertorstraße, als ihm ein Fahrradfahrer entgegenkam. Der Zeuge sah, dass der Radfahrer in Höhe eines Hotels stürzte und sich verletzte. Daraufhin eilte der 40-Jährige zu dem 60 Jahre alten Weseler und bot seine Hilfe an.

Im Polizeibericht heißt es: Dieser setzte seine Fahrt jedoch fort und stürzte erneut in Höhe des Freibads.
Als der 40-Jährige den Verletzten erneut ansprach, flüchtete der Mann zu Fuß auf einen Abstellplatz für Wohnmobile. Der 40-Jährige rief die Polizei, die den Weseler nach einem weiteren Sturz hinter einem Fahrzeug fand. Ein Rettungswagen brachte den Schwerstverletzten in ein Krankenhaus. Da der 60-Jährige unter Alkoholeinfluss stand, entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.

Die Polizei rät:

Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist jedoch ein Irrtum. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Kommen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall o.ä.) hinzu, können Fahrradfahrer bereits bei geringeren Promillewerten zur Blutprobe "gebeten" werden.

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Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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