Zum Wohle der Betreuten: Betreuung baut Brücken

Für den praktischen Betreuer-Alltag ist der Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren soeben in der 3. Auflage beim Bundesanzeiger Verlag Köln erschienen. Er berücksichtigt die neuste Rechtsetzung im Betreuungsrecht vom 28. August 2013 beziehungsweise vom 20. Juni 2014. Herausgeber des Kommentars ist Tobias Fröschle, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Siegen.
Der jahrelange Leiter der Betreuungsbehörde der Stadt Wesel, Neithard Kuhrke, hat auch in diesem Werk als Mitautor alle Vorschriften des Betreuungsbehördengesetzes kommentiert.
Die wesentliche Aufgabe ist der Erhalt der Selbstständigkeit unterstützungsbedürftiger Menschen durch die Einführung einer systematischen Vorfeldberatung. Dazu gehört insbesondere die Stärkung der Betreuungsbehörde im gerichtlichen Verfahren sowie die Vermittlung sogenannter anderen Hilfen, die eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen sollen.
Nach Auffassung von Kuhrke ist die Stadt Wesel mit Beratungs-, Vermittlungs- und Dienstleistungsangeboten gut aufgestellt. Allerdings ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der alternativen Hilfen ein rechtsgeschäftliches Handeln nicht möglich. Wer Vor-Sorge treffen möchte, sollte eine Vollmacht errichten, rät der Experte.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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