Gut zu wissen
Geänderte Leistungsansprüche für Geflüchtete aus der Ukraine

Am 1. Juni ändern sich die Leistungsansprüche für ukrainische Geflüchtete. Foto: Symbolbild
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Ab Mittwoch, 1. Juni, gelten bundesweit neue Regeln für die allermeisten aus der Ukraine geflüchteten Menschen. So haben erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen ab dem 1. Juni Ansprüche beim Jobcenter (nach dem SGB II). Menschen im Rentenalter bleiben beim Amt für Soziales (formal wechseln sie in die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII). Zugleich entfallen damit die Ansprüche auf Asylbewerberleistungen mit Ablauf des 31. Mai.

Das Jobcenter und das Amt für Soziales bereiten mit allen verfügbaren Kräften einen möglichst reibungslosen Wechsel pünktlich zum 1. Juni vor – jedoch: ohne einen Antrag der Betroffenen auf die neuen Leistungen geht es nicht.

Rund 1200 Bedarfsgemeinschaften (das sind Einzelpersonen oder ganze Familien) sind registriert, gut 800 davon haben bereits Anträge im Jobcenter gestellt, täglich kommen 20 bis 50 dazu. Rund 150 Bedarfsgemeinschaften werden im Rahmen von Grundsicherung im Alter beim Sozialamt verbleiben.

Beide Behörden – Stadt und Jobcenter – informieren deshalb die Betroffenen auf vielerlei Kanälen und in unterschiedlichen Sprachen, damit diese Anträge rechtzeitig gestellt werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte ihn unverzüglich beim Jobcenter stellen, damit das Geld auch nach dem 1. Juni weiter gezahlt werden kann.

Das Amt für Soziales und das Jobcenter Bochum werden den Wechsel der Leistungsansprüche über den Monatswechsel intensiv begleiten und den Betroffenen für Fragen zum Thema zur Verfügung stehen.

Fragen an das Jobcenter beantwortet der „Integration Point“ unter der Rufnummer 02 34 / 93 63 – 50 01 sowie per E-Mail an Jobcenter-Bochum.Team621-UA@jobcenter.ge.de

Autor:

Florian Peters aus Witten

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