Heiraten in Witten
2G plus - PCR-Option fürs Hochzeitspaar

Was gilt es zu beachteten, wenn man aktuell in Witten heiraten möchte? | Foto: Tú Anh/pixabay
  • Was gilt es zu beachteten, wenn man aktuell in Witten heiraten möchte?
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Eine neue Coronaschutzverordnung wird in dieser Woche erwartet – unter anderem mit Regelungen für den „Freizeitbereich“. Damit erhalten dann auch lokale Entscheidungen (zum Beispiel Weihnachtsmärkte) eine NRW-weite Rechtsgrundlage. Unabhängig von den Neuregelungen gelten in Witten jedoch schon jetzt die Regelungen fürs Heiraten.

Am Freitag steht die nächste Eheschließung im Kalender, und das Paar ist natürlich über die dann geltenden Regeln informiert. Aber auch für alle weiteren Trauungen und Hochzeitsabsichten erläutert Standesamtsleiterin Monika Wittrien die Wittener Coronaschutzregel beim Heiraten.

2G plus, bedarfsweise PCR-Test für die Eheleute

„Heiraten ist ein starkes Recht, deshalb dürfen nicht-geimpfte oder nicht-genesene Heiratswillige nicht von ihrem Recht auf Trauung ausgeschlossen werden: Wer heiratet und weder nachweislich geimpft noch genesen ist, darf und muss einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen.
Für alle anderen Teilnehmer an der Trauzeremonie gilt 2G plus, also: geimpft oder genesen in Kombination mit einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest einer offiziellen Teststelle. Kinder unter sechs Jahren und Jugendliche mit Schülerausweis gelten als getestet. Jugendliche unter 18 Jahren ohne Schülerausweis fallen unter die 2G-Pflicht.
Die Regelungen für den ,Gesellschaftsrahmen' bei Trauungen bleiben unverändert: Zugelassen sind derzeit 14 Gäste, dazu das Hochzeitspaar und der Standesbeamte (das heißt 17 Personen). Eigene Kinder des Trau-Paares unter 14 Jahren werden auf die Teilnehmerzahl nicht angerechnet.
Unverändert bleibt auch die Pflicht einer (mindestens) medizinischen Maske."

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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