Ampelschaltungen: "Fußgänger und Autofahrer haben grün“ ist unfallträchtig

Beim Abbiegen müssen Autofahrer Fußgänger über die Straße lassen. Eigentlich ganz einfach. Wenn‘s nicht hinhaut ist schnell ein Fußgänger schwer verletzt.
  • Beim Abbiegen müssen Autofahrer Fußgänger über die Straße lassen. Eigentlich ganz einfach. Wenn‘s nicht hinhaut ist schnell ein Fußgänger schwer verletzt.
  • hochgeladen von Walter Demtröder

Erst vor kurzem hat sich in Witten wieder ein Unfall ereignet, bei dem ein Fußgänger bei grün über die Straße ging und dabei von einem rechtsabbiegenden Auto angefahren wurde. Der Autofahrer hatte ebenfalls grün.
Die Situation, dass beide Ampeln grünes Licht zeigen, ist beim Rechtsabbiegen eher die Regel. In den meisten Fällen passiert nichts, wenn Autofahrer entsprechend aufpassen und die „Vorfahrt“ der Fußgänger beachten. Letztere sollten sich jedoch im Zweifelsfall nicht darauf verlassen, denn sie ziehen immer den Kürzeren.
Im Falle eines Unfalls besteht laut der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg zunächst einmal noch kein genereller Handlungsbedarf. Erst, wenn an einer Kreuzung oder Abzweigung dreimal ein Unfall gleichenTyps an gleicher Stelle passiert, gilt das als Unfallhäufungsstelle. Die Verkehrskommission wird davon in Kenntnis gesetzt und entscheidet, wie fortan mit dieser Unfallhäufungsstelle verfahren wird und ob eventuelle Maßnahmen unternommen werden, um die Unfallstelle zu entschärfen.
„Bei besonders neuralgischen Punkten oder Unfallhäufungen innerhalb kürzester Zeit entscheidet die örtliche Straßenverkehrsbehörde in Verbindung mit der Polizei natürlich kurzfristig“, sagt Dr. Christian Chmel, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg.
Laut Polizeistatistik haben sich in diesem Jahr bislang im Bereich Bochum/Herne/Witten/ 19 Unfälle ereignet, bei denen Rechtsabbieger und Fußgänger gleichzeitig grün hatten, davon 5 in Witten. Im Gegensatz dazu ist Polizeisprecher Volker Schütte an Ampeln, bei denen die Fußgänger ausschließlich alleine grün hatten „in den letzten Monaten kein Fall bekannt, zumal dies ja gleichzeitig auch einen Rechtsverstoß eines Auto­fahrers bedeuten würde.“
19 Unfälle zuviel also, die vermieden hätten werden können, wenn die Ampeln ausschließlich für die Fußgänger grünes Licht gezeigt hätten?
Die Antwort ist ein klares „Jein“. Verkehrsplaner Andreas Müller: „Wenn eine Kreuzung unübersichtlich ist und die Gefahr eines potenziellen Unfalls vorhersehbar, werden natürlich auch die Ampeln entsprechend geschaltet. Auch haben wir an Stellen, an denen vermehrt Unfälle passiert sind, die Schaltungen entsprechend geändert. Aber an jeder Ampel eine Extra-Grünzeit nur für Fußgänger einzurichten, würde einen riesigen Stau nach sich ziehen, ein Verkehrsfluss wäre dann nicht mehr möglich.“
Einig sind sich sowohl Verkehrsplaner als auch Polizeisprecher darüber, dass Autofahrer wie Fußgänger entsprechend achtsam sein müssen, wenn sie sich im Verkehr bewegen, speziell an beampelten Kreuzungen, damit Unfälle wie die obigen gar nicht erst passieren.
Dieser Tage nahmen Fachleute des Ordnungs- und des Tiefbauamtes der Stadt Witten, Experten der Polizeiinspektionen Bochum und Witten sowie Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW, der Bezirksregierung und der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr die Gefahrenstellen auf Wittener Stadtgebiet - sogenannte „Unfallhäufungsstellen“ (UHS) - unter die Lupe. Letztes Ergebnis laut der Stadt: Wittens Gefahrenstellen sind „unter Kontrolle“ - im Blick und im Griff.
Fühlen Sie sich sicher als Fußgänger in Witten? Finden Sie, dass die Autofahrer hier ausreichend rücksichtsvoll sind? Reichen Ihnen die Ampeln und sonstigen Übergänge oder Zebrastreifen über Straßen aus oder sollte sich da etwas ändern?
Meinungen zum Thema wie immer gerne als Leserbrief an die Redaktion. Oder beteiligen Sie sich an der Diskussion bei uns auf www.lokalkompass.de und stimmen Sie bei unserer Online-Umfrage zu den Fußgängerampeln ab.

Autor:

Walter Demtröder aus Witten

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