Der Kornmarkt-Ratsentscheid ist rechtswidrig...
Der Ratsentscheid ist rechtswidrig - Bürgerbegehren Kornmarkt hat geklagt - Unterschriften werden wieder gesammelt...

Der Rat der Stadt hat am 03.02.2020 über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entschieden, das bis jetzt noch nicht eingereicht wurde, was rechtlich und auch praktisch nicht möglich ist.

Nur weil der Rat weiß, es kommt ein Antrag, kann er nicht über ihn entscheiden, bevor er tatsächlich auch gestellt, also eingereicht wird. Das ist, als würde man einen Kläger abweisen wollen, bevor er eine Klage eingereicht hat.

So wie die Stadt agiert, handelt es sich um eine neue nie dagewesene Qualität politischen Handelns, die durch die Stadtverwaltung scheinbar gezielt ausgeübt wird, um demokratische Entscheidungsprozesse empfindlich zu stören und ein Bürgerbegehren und das Sammeln von genügend Unterschriften von Anfang an zu verhindern.

1. Da das Bürgerbegehren noch nicht eingereicht wurde, darf und kann der Rat überhaupt noch nicht über die Zulässigkeit entscheiden, das war ein rechtlich unzulässiger Schritt mit einer tiefgreifenden Behinderung eines demokratischen Prozesses, da allein die Sicht der Stadtverwaltung und die angebliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens über die Presse bekannt gemacht wurde.

2. Ein Ausschuss darf nicht über ein stadtplanerisches Verfahren (öffentliche Plätze) entscheiden, wie hier geschehen, denn hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses unter vorheriger Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit verstehen wir, dass der Wille der Mehrheit der Befragten bei einer Entscheidungsfindung auch berücksichtigt wird.

Ein historischer öffentlicher Platz wie der Kornmarkt, auf dem Jahrhunderte lang Korn gehandelt wurde und wo einmal unter Anderem der Sackträgerbrunnen stand, kann niemals nach § 34 (Schließung einer Baulücke) behandelt werden. Nach dieser Einschätzung müsste eine Bebauung des Petersplatzes vor dem Petersdom in Rom eine Baulückenschließung sein.

Hier in Witten hat ein Wettbewerb für Bebauungsvorschläge zur Gestaltung des Platzes ohne feste Vorgaben stattgefunden, was ebenfalls ein klares Unterscheidungsmerkmal zur Schließung einer Baulücke ausmacht, da diese feste Vorgaben hat.

Da also ein Bebauungsplanverfahren auf jeden Fall vorgeschrieben ist, so die Kommentierung des Deutschen Institutes für Urbanistik, muss auch festgestellt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

3. In ca.10 Terminen wurde in vielen Gesprächen ein initiierendes Bürgerbegehren aufgesetzt, das nicht an Fristen gebunden ist und dessen Formulierung gemeinsam mit der Stadtverwaltung entwickelt wurde. Die Verwaltung lehnt es nun aber als kassierendes und damit an Fristen gebundenes Bürgerbegehren ab.

4. Die Kostenschätzung, die von der Stadt in einem WAZ Artikel moniert wurde, stammt von ihr selbst. Für den ersten Investor schätzte sie 1,45 Mill. für die Erschließung des Grundstücks – für die Begrünung des Platzes 1,7 Mill. Euro. Da kommen Fragen auf

z.B. warum eine Begrünung so teuer sein sollte.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gehen nach juristischer Beratung weiterhin davon aus, dass die Vermarktung keine Rechtsgrundlage hat, da diese nicht, (wie in den Beschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt schriftlich festgehalten), im Rat behandelt und vom Rat beschlossen wurde, und sie erwarten, dass es die vom Ausschuss angekündigte und festgelegte Politik- und Bürgerbeteiligung geben wird.

Bei dieser Beteiligung sollte es eine sachliche Information der Bürger über die Bebauung öffentlicher Plätze, die geänderten klimatischen Rahmenbedingungen, die seit Jahrzehnten über den Grenzwerten liegende Luftverschmutzung und auch über die politischen Beschlüsse der Stadt Witten zum Klimaschutz geben.

Die in der Ratssitzung von der Verwaltung angesprochene „Bürgerbeteiligung“ besser -Befragung, die es gegeben hat, nützt natürlich wenig, wenn sie wie die Klimaanalyse und die Klimaresolution keinerlei Auswirkung auf die Entscheidungen hat und keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

Hier vier Bäume auf einem Platz von 700 m² als „grüne Mitte für Witten“ schönreden zu wollen, wie beispielsweise von den Piraten oder auch von Anderen als „gelungener Kompromiss“ den Bürgern verkaufen zu wollen,

erinnert fatal an ein einzelnes Huhn, das als Alibi-Huhn vor einer riesigen Hühnerfarm mit Käfighaltung auf einem kleinen Grünstreifen herum picken darf und dann als der Beweis für Freilandhalrung dient.

Davon abgesehen werden die vier Bäume kaum den Hitzestress im Sommer neben vier wuchtigen Betonbauten und einer Mauer auf einem größtenteils gepflasterten Platz überstehen. Erinnern wir uns doch mal an ganze Wälder, die momentan vertrocknen und abbrennen, ohne direkt neben einer Sonnenfalle zu stehen, auch in Deutschland.

Eine Bebauung mit Betonklötzen bedeutet quasi „Heizkörper“ in einer Wärmeinsel aufzustellen die, bei Sommertemperaturen um die 40 Grad, gleichzeitiger Luftbelastung und Windstille die Gegend zeitweise unbewohnbar machen könnten.

Wenn das Geld für die Klimaanalyse nicht herausgeschmissen sein sollte, müsste das umgesetzt werden, was in ihr gefordert wird: eine Kühlung der Innenstadt durch Entsiegelung und ausreichend starker Begrünung mit anschließender Vernetzung der bestehenden Grünflächen.

Die Sommer 2018 und 2019 waren erst der Anfang der Klimakrise und sind leider nicht nur bedauerliche Ausreißer. Das wird in Zukunft die Regel, an die wir uns wohl oder übel gut oder schlecht, anpassen müssen. Eine Bebauung ist genau das Gegenteil dessen, was getan werden müsste, um auch in 10 Jahren bei Hitzestress und Windstille eventuell noch eine bewohnbare Innenstadt haben zu können.

Ist es besser, 1,45 Mill. Euro an einen Investoren für Erschließungskosten auszugeben, möglicherweise später für Leerstände aufkommen zu müssen, wie zur Zeit beim Celestiangebäude, oder mit vielleicht 1,7 Mill. Euro in eine zukunftsorientierte attraktivere Innenstadt zu investieren und den Klimawandel sowie den Wunsch der Mehrheit der Bürger nach einer zentralen Grünfläche endlich ernst zu nehmen?

Wenn man bauen möchte in Witten, dann könnte ohne Schaden für das dortige Mikroklima u.a. in Bommern noch gebaut werden. Alles Weitere ist der Klimaanalyse zu entnehmen. Die Klimaanalyse von 2007 ist öffentlich einsehbar und z.B. auf der folgenden Seite verlinkt: siehe unten auf dieser Seite

www.transition-town-witten.jimdo.com oder einfach „Witten im Wandel“ eingeben und dann unter Menüpunkt „Bürgerbegehren Kornmarkt“ - Klimaanalyse aufrufen.

Wegen all dieser Wirren, möchten wir noch die Frage aufwerfen, ob in NRW Bürgerbegehren den nötigen Stellenwert haben um praktisch von normalen Bürgern, die kein Jurastudium absolviert haben, durchgeführt werden zu können?

Können wir so eine wirklich demokratische Entwicklung und Teilhabe fördern, oder sollen die Bürger von der politischer Beteiligung an wichtigen Entscheidungen abgeschreckt werden ?

Innerhalb Deutschlands ist NRW unseres Wissens nach das Schlusslicht in der Durchführbarkeit von Volksentscheiden und Bürgerbegehren.

Deshalb muss es ein Ziel der Landespolitik sein, die dafür nötigen Bestimmungen zu vereinfachen und dem Bürgerwillen bzw. der direkten Demokratie in Zeiten des Klimawandels eine echte Chance zu geben.

Wir sammeln Spenden, zur Finanzierung der Klage gegen die Unzulässigkeit der Behinderung von demokratischen Prozessen, wie Unterschriftensammlungen für Bürgerbegehren.

Spendenkonto: DE68 4401 0046 0053 9884 69 Kennwort „Kornmarkt“

BI Bürgerbegehren Kornmarkt, Witten

Bild: So oder ähnlich könnte ein begrünter Kornmarkt aussehen, rechts oben in der Ecke könnten eine Kulturbühne mit zwei kleinen Sozialwohnungen entstehen.

Autor:

Carsten Samoticha aus Witten

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