Bürger ärgern sich über Pferdeäpfel auf dem Rheinischen Esel

Foto: Archiv

Eine lange Spur von „Pferdeäpfeln“ zeugt von einer in zweifacher Hinsicht rechtswidrigen Nutzung des Rheinischen Esels, über die sich Bürger prompt beim Ordnungsamt beschwert haben. „Die Nutzung des Rheinischen Esels ist nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen“, stellt Burkhard Overkamp klar. Außerdem beziehe sich § 10 der Ordnungsverordnung der Stadt nicht nur auf Hundekot: „Von öffentlichen Flächen ist sämtlicher Tierkot sofort zu entfernen“, so Overkamp. Im Klartext heißt dass: Auch wo sich Reiter legal im öffentlichen Raum bewegen, müssen sie aus dem Sattel steigen, wenn ihre Pferde hinten etwas fallen lassen. Wem das zu viel Mühe bereitet, der bleibt einfach auf den ausgewiesenen Reitwegen und muss nicht ständig nach hinten schauen…

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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