Herbstlaub: Wohin damit?

Eins ist klar: Das Laub muss weg. Aber wie? Foto: wa-Archiv

Kein Laub auf die Straße blasen – denn das könnte teuer werden. Wer Laub vom Gehweg auf die Straße bläst (oder kehrt), begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer sich dabei erwischen lässt, bekommt dafür ein recht teures Knöllchen: Beim ersten Verstoß 35 Euro, im Wiederholungsfall sogar ab 100 Euro aufwärts.

Darauf weist die Stadt Witten hin, weil sich die Probleme in diesen Tagen häufen. Deshalb: Das Laub vom Gehweg gehört in die Sammelbehälter, die die Stadt in allen Stadtteilen aufgestellt hat. Der Service wird von der Stadt angeboten, damit Hauseigentümer leichter ihrer Pflicht nachzukommen.
„Wie im Winter bei Schnee und Eis sind diese rechtlich verpflichtet, den Gehweg auch von Blättern freizuhalten“, erklärt Thomas Bodang vom städtischen Betriebsamt.

Wenn die Blätter aber nur auf die Straße geschoben werden, können Gullys verstopfen, Fahrbahnmarkierungen unsichtbar werden und Rad- oder Rollerfahrer bei Nässe wegrutschen. Da die Blätter kompostiert werden und in den Naturkreislauf zurückfließen sollen, ist es außerdem wichtig, Plastik und anderen Müll, der achtlos weggeworfen wurde, getrennt einzusammeln und über den Hausmüll zu entsorgen.

Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass Blätter vom eigenen Grundstück - auch aus Kapazitätsgründen - nicht in die Laubkörbe gehören. Diese müssen in der Biotonne oder auf dem Komposthaufen im eigenen Garten entsorgt werden. Wer mit dem Platz nicht auskommt, kann die Blätter zu bestimmten Terminen, die man beim EN-Kreis erfährt, kostenlos zur Umladeanlage Bebbelsdorf bringen.

Autor:

Lokalkompass Witten aus Witten

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