Gesundheitsamt
Quarantäne in Schulen neu geregelt - DAS müssen Eltern wissen
Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises orientiert sich in der Frage, wie die Quarantäne im Falle von positiven Coronatests in Schulen und Kindertagesstätten gehandhabt werden soll, ab sofort an der Linie, die das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstagabend in einer Presseinformation angekündigt hat.
Zwar fehle, so heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus, noch der entsprechende Erlass, dennoch gelte mit Blick auf die Ankündigungen aus Düsseldorf jetzt bereits Folgendes:
Künftig werden in Schulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege nur noch die infizierten Kinder in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Nur bei mehr als einem Fall in der Klasse oder Gruppe erfolgen weitergehende Ermittlungen des Gesundheitsamtes. Dabei ermittelte Kontakpersonen können sich nach fünf Tagen freitesten und ihre Quarantäne damit beenden.
Alle Kinder - Schulkind, Tagespflege, Kitas - die als Kontaktpersonen aktuell bereits länger als fünf Tage in Quarantäne sind, können sich ab sofort mit einem PCR-Test ebenfalls aus der Quarantäne befreien. Das Ergebnis des PCR-Tests muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Autor:Florian Peters aus Witten |
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