Weitere Infos zur möglichen Evakuierung: Antworten auf häufige Fragen

Foto: Stadt Witten

Er zeichnet sich bereits ab, dass in der Telefonzentrale der Stadtverwaltung verschiedene Fragen zur möglichen Evakuierung am Mittwoch, 14. Dezember, eingehen.

Dazu ein Hinweis der Stadt in eigener Sache: Die Telefonzentrale kann allgemeine Fragen beantworten und ist deshalb als Kontakt angegeben, um die Zentralen der Feuerwehr und der Polizei für tatsächliche Notrufe freizuhalten. Im Namen der Mitarbeitenden, die sich in der Zentrale der Stadt um gute und freundliche Auskunft bemühen, bittet die Verwaltungsspitze um Nachsicht, dass dort Detailfragen – beispielsweise zum Handwerk des Kampfmittelbeseitigungsdienstes – natürlich nicht beantwortet werden können.

Wann ist klar, ob eine Evakuierung stattfindet?

Die Arbeiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes von der Bezirksregierung beginnen ab 7.30 / 8 Uhr. Langsam tastet man sich dann mit Grabearbeiten zu dem „metallischen Objekt“ in der Erde vor. Im Verlauf des Vormittags steht dann hoffentlich fest, was dort liegt. Eine konkrete Uhrzeit für einzelne Schritte anzugeben, wäre aber unseriös.
Liegt in der Erde ein Blindgänger, wird alles Erforderliche für eine Evakuierung in die Wege geleitet: Lautsprecherdurchsagen, Infos über die Warn-APP NINA, persönliche Ansprache von Passanten durch Mitarbeiter der Behörden (Stadt, Polizei).

Muss ich mein Haus verlassen, oder kann ich auf eigenes Risiko zuhause bleiben?

Im Falle einer Evakuierung sind die eigenen vier Wände – sofern sie im Evakuierungsradius liegen – zu verlassen. Dann sucht man eine der zwei Sammelstellen auf: die Jahnhalle (Jahnstr. 11) oder die Husemannhalle (Ardeystraße 98). So schroff es klingt, so richtig ist es: Den Anweisungen der Behörden ist Folge zu leisten. Es ist zu Ihrem eigenen Schutz.

Wie soll ich mein Haus verlassen?

Klarer Hinweis der Feuerwehr: Verlassen Sie Ihr Haus, als würden Sie übers Wochenende zu Freunden fahren. Heißt: Fenster schließen, Haustür abschließen.
Haustiere dürfen übrigens – rein rechtlich gesehen – zurück gelassen werden. Wer sich jedoch Sorgen um seinen geliebten Mitbewohner macht, nimmt ihn morgens besser mit oder bringt ihn schon am Vortag bei Freunden oder Verwandten unter.

Was, wenn mein Haus direkt auf der Grenze des Radius‘ liegt? Bleibe ich dann zuhause, oder muss ich auch „raus“?

Der 250-Meter-Radius, mit dem Feuerwehr und Kampfmittelbeseitigungsdienst ihre Arbeiten für den Fall einer 5-Zentner-Bombe planen, ist eine Mindestangabe und eine Orientierungshife. Bei einer 10-Zentner-Bombe betrüge der Radius 500 Meter.
Wer seine Adresse nicht in der aktuellen Übersicht (hier) findet, aber direkt im Nachbarhaus wohnt, sollte nach Möglichkeit auch nicht zuhause sein.

Soll ich mein Auto schon am Vorabend woanders parken?

Nein. Verhalten Sie sich bis zum Zeitpunkt der Evakuierung wie immer. Sollte eine Räumung nötig sein, sollten Sie mobil sein und z.B. den Kinderwagen ins Auto laden und zu Freunden/Angehörigen fahren können.

Kann man morgens zur Arbeit fahren?

Ja. Bis zum Zeitpunkt, an dem entschieden wird, ob eine Evakuierung nötig ist, läuft das (öffentliche) Leben ganz normal.

Was, wenn ich einen (Zahn-)Arzttermin mit Narkose habe?

Eine klare Aussage, ob evakuiert werden muss, gibt es nicht. OPs müssten also kurzfristig entfallen – genau, wie im Falle einer ganz plötzlichen Evakuierung. Wann genau darüber Klarheit herrscht, ist nicht vorhersehbar. Das bedeutet: Wenn sie einer kurzfristigen Evakuierung im Wege stehen könnten, sollten OPs oder Narkosen besser nicht erfolgen. Das liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Arztes.
Abwägen müssen auch Schulen, Saalbau, Einzelhandel. Die Gerichtsschule beispielsweise hat vorsorglich schulfrei gegeben, der Saalbau hat eine Veranstaltung um 15 Uhr abgesagt – um Hickhack zu vermeiden.

Was kann ich tun, wenn ich einen pflegebedürftigen Angehörigen habe, der womöglich evakuiert werden muss?

Wer sicherstellen muss, dass womöglich ein Angehöriger das Haus verlassen kann, der auf Hilfe angewiesen ist, kann bei der Stadt Witten anrufen: 581-1234. Anzugeben sind dort Name, Adresse, und eine Telefonnummer für Rückfragen. Die Infos werden an die Feuerwehr weiter geleitet, die plant, dass die Person im Falle einer Evakuierung in verfügbare Zimmer der Wittener Krankenhäuser gebracht werden. Sichergestellt werden muss natürlich, dass jemand die Feuerwehr ins Zuhause der pflegebedürftigen Person einlassen kann.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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