Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen
Wahlrecht für Betreute und schuldunfähige Straftäter

Die Stadt Xanten weist daraufhin, dass betreute Personen in allen Angelegenheiten sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind aufgrund eines neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Europawahl am 26. Mai wahlberechtigt sind. Betroffene haben die Möglichkeit einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Xanten zu stellen.

Fragen hierzu beantwortet das Wahlamt unter Tel. 02801/772-274

Autor:

Lokalkompass Xanten aus Xanten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.