Gegen das Vergessen: vor 70 Jahren endete der Zweite Weltkrieg

Photo: Der Ehrenfriedhof von Xanten in Gedenken an die Kriegsopfer.

Kurz nach 0 Uhr des 9. Mai 1945 unterzeichnen Wilhelm Keitel für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht und für das Heer, Hans-Georg von Friedeburg für die Marine und Hans-Jürgen Stumpff für die Luftwaffe für alle Wehrmachtsteile die Kapitulationserklärung mit Datum vom 8. Mai 1945.

Hier die offizielle Abschrift:

1. Wir, die hier Unterzeichneten, die wir im Auftrage der Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht handeln, übergeben hiermit bedingungslos dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig dem Oberkommando der Roten Armee alle gegenwärtig unter deutschem Befehl stehenden Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich allen deutschen Land-, See- und Luftstreitkräften und allen unter deutschem Befehl stehenden Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.01 Uhr mitteleuropäischer Zeit am 8. Mai 1945 einzustellen, in den Stellungen zu verbleiben, die sie in diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie ihre Waffen und Ausrüstung den örtlichen alliierten Befehlshabern oder den von den Vertretern der obersten alliierten Militärführungen bestimmten Offizieren übergeben. Kein Schiff, Seefahrzeug oder Flugzeug irgendeiner Art darf zerstört werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen oder Geräte, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen und alle technischen Mittel zur Fortsetzung des Krieges im allgemeinen beschädigt werden.

3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshabern der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.

4. Die Kapitulationserklärung stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.

5. Im Falle, daß das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche unter seinem Befehl stehenden Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäß den Bestimmungen dieser Kapitulationserklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Maßnahmen ergreifen, die sie als zweckmäßig erachten.

6. Diese Erklärung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Allein maßgebend sind die englische und die russische Fassung.

Unterzeichnet zu Berlin, am 8. Mai 1945

gez. v. FRIEDEBURG
gez. KEITEL
gez. STUMPFF
Für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht

In Gegenwart von:
Für den Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte
gez. A. W. TEDDER

Für das Oberkommando der Roten Armee
gez. G. ZHUKOV

Bei der Unterzeichnung waren als Zeugen auch zugegen:

General, Oberstkommandierender der Ersten Französischen Armee
gez. J. DE LATTRE-TASSIGNY

Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten
gez. CARL SPAATZ

Das Original kann HIER eingesehen werden:

Autor:

Hans-Martin Scheibner aus Xanten

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