Planfeststellungsbeschluss für die RRX-Eisenbahnwerkstatt Eving // Unterlagen liegen aus

25. Oktober 2016
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, 44135 Dortmund
Siemens baut und wartet die 82 Elektrotriebzüge für den geplanten Rhein-Ruhr-Express (RRX) | Foto: Siemens/VRR
  • Siemens baut und wartet die 82 Elektrotriebzüge für den geplanten Rhein-Ruhr-Express (RRX)
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Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Eisenbahnwerkstatt für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Dortmund-Eving ist beendet. Nun wird der entsprechende Beschluss ab Dienstag, 25. Oktober, öffentlich ausgelegt.

Im Zuge des Ausbaus und der Erweiterung des Regionalverkehres in NRW hat die Siemens AG den Zuschlag für die Lieferung von 82 elektrischen Triebwagen für das Projekt RRX erhalten. Zum Lieferumfang gehört die Instandhaltungspflicht der Fahrzeuge für einen Zeitraum von 32 Jahren. Für die Durchführung dieser Instandhaltung muss die Siemens AG eine geeignete Eisenbahnwerkstatt errichten.

Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss umfasst daher die Errichtung einer Wartungshalle vorrangig für RRX- Fahrzeuge und kapazitätsabhängig auch für andere Züge auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofes Dortmund-Eving. Zu diesem Eisenbahnprojekt gehören die Funktionsbereiche betriebsnahe Fahrzeuginstandhaltung, Fahrzeugwäsche, Nebenwerkstätten, Lager, Sozialbereich (Umkleiden, Duschen, Pausenraum), Büro- und Archivbereich sowie Aufenthaltsräume für die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Bezirksregierung Arnsberg führte auf Antrag der Siemens AG vom 16. März 2016 das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Im Verfahrensablauf erfolgte Abstimmungen zwischen Antragstellerin und Trägern öffentlicher Belange machten einen Erörterungs-/Behördentermin verzichtbar. Das Verfahren wurde innerhalb von sechs Monaten nach Einreichen des Antrages mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. September 2016 beendet.

In diesem Beschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Forderungen und Anregungen entschieden worden. Über die in den ausgelegten Planunterlagen bereits dargestellten Vorkehrungen und Schutzauflagen hinaus wurden dem Träger des Vorhabens Auflagen unter anderem aus Sicht des Immissionsschutzrechts und zum Schutz von Natur und Umwelt - insbesondere wasserrechtliche, bodenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen - auferlegt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit den planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 25. Oktober 2016 bis einschließlich 7. November 2016 bei der Stadt Dortmund, Burgwall 14, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-Nord aus Dortmund-Nord

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