Informationsveranstaltung der VHS und des Mietervereins Dortmund

19. Oktober 2015
19:00 Uhr
VHS Dortmund, 44137 Dortmund
Referent: Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht, Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
  • Referent: Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht, Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
  • hochgeladen von Tobias Scholz

Rechte und Pflichten bei Auszug -
Was ändert sich bei den Schönheitsreparaturen?

Auszüge führen regelmäßig zu nicht unerheblichen und kostenintensiven
Auseinandersetzungen. Dies lässt sich vermeiden, wenn die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten vor dem Auszug kennen und achten. Geklärt wird im Rahmen dieser Veranstaltung, wie eine Wohnung zurückgegeben werden muss. Dabei wird auf die Frage eingegangen, was eine besenreine Wohnung ist und wann und unter welchen Umständen Einbauten entfernt werden müssen. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, welche farblichen Gestaltungen des Mieters zulässig sind. Daneben liegt ein Schwerpunkt auf der Frage der Schönheitsreparaturen. Welche Klauseln sind wirksam und was ändert sich durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes des Jahres 2015?

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Mieter, als auch Vermieter und ist
entgeltfrei.

Montag, 19. Oktober 2015, 19.00 Uhr, in den Räumen der Volkshochschule im
VHS-Gebäude, Hansastraße 2-4/Ecke Königswall, Dortmund-Innenstadt (Raum L416 in der
4. Etage)

Referent: Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht, Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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