Die Kirchen im deutschen Staat – Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit?

18. Mai 2016
18:00 Uhr
Maxhaus, 40213 Düsseldorf

Am 18. Mai 2016 ist beim 1677. „mittwochgespräch“ Prof. Dr. Ansgar Hense der Referent und Gesprächspartner. Sein Thema lautet: „Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit? – Die Kirchen im deutschen Staat“ Wie immer findet das „mittwochgespräch“ um 18:00 Uhr im katholischen Stadthaus Maxhaus, Schulstraße 11, statt.

Das Verhältnis von Staat und Kirchen ist verstärkt in die Diskussion geraten. Bisweilen wird mit kritischem Blick eine unangemessene Privilegierung vermutet und eine stärkere Trennung gefordert. Andererseits stellt sich die Frage, wie weit muslimische Gruppierungen in die bestehende religionsverfassungsrechtliche Ordnung integriert werden können. Das (historisch gewachsene) Rechtsgefüge zwischen Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland ist komplex; es hat sich jedoch bewährt und trägt den Freiheitsbedürfnissen von Kirchen und Religionsgemeinschaften Rechnung. So erlaubt etwa das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat durchaus die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften auf vielen Feldern. Der Neutralitätsgrundsatz fordert nicht die Indifferenz des Staates in religiösen Angelegenheiten; ihm ist es nur versagt, selbst religiös-weltanschauliche Dinge abschließend zu beurteilen. Er erweist sich als freiheitlicher Staat, weil er die religiösen Besonderheiten
in die Praxis des innerstaatlichen Zusammenlebens integriert. Wird sich die deutsche Version des Verhältnisses von Kirche und Staat auch bei fortschreitendem gesellschaftlichem Wandel bewähren und handelt es sich tatsächlich um ein „Geschäft auf Gegenseitigkeit“ – und zwar im positiven Sinne? Dieser Frage will das „mittwochgespräch“ nachgehen.

Professor Dr. Ansgar Hense, Jahrgang 1965, studierte Rechtswissenschaften in Mainz, Bayreuth und Freiburg und promovierte 1997 im Bereich Staatskirchenrecht. Im Jahre 2004 folgte die Habilitation. Professor Hense ist außerplanmäßiger Professor an der Technischen Universität Dresden und hat einen Lehrauftrag für Staatskirchenrecht an der Universität Münster. Seit 2011 ist er darüber hinaus Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn.

Autor:

Yvonne Giebels aus Düsseldorf

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